Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Wie wird aktuell der Bedarf an FFP2-Masken für Bezieher*innen von Leistungen nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz sichergestellt?
2) Welche Rückmeldungen hat die Verwaltung über entsprechende Bedarfe?
3) Wie kann die Versorgung mit FFP2-Masken für die betroffenen Gruppen in den kommenden Monaten gewährleistet werden?
4) Welchen Handlungsbedarf und welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung?
Begründung:
FFP2- Masken bieten beim Einsatz gegen das Corona-Virus nachweislich einen besseren Schutz als medizinische oder Alltagsmasken und sind epidemiologisch sinnvoll. Trotz eventueller Lockerungen anderer Corona-Maßnahmen wird das Tragen von Masken an bestimmten Orten noch längere Zeit nötig oder sogar verpflichtend sein. Anfang 2021 gab es für alle Bezieher*innen von ALG I und ALG II einen Anspruch auf 10 FFP2-Masken pro Person. Seitdem müssen die Masken selbst bezahlt werden. Das übersteigt die finanziellen Möglichkeiten vieler Leistungsbezieher*innen. In der Berechnung des Regelbedarfs ist die Anschaffung nicht vorgesehen.