Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Internationale SPD-Liste im Integrationsrat bitten um Stellungnahme der Verwaltung:
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Mit welchen Maßnahmen verhindert die Verwaltung bei der Personalgewinnung oder der Übertragung von Aufgaben an externe Sicherheitsdienste den Einsatz von Extremist*innen?
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Wie geht die Verwaltung bei Bekanntwerden von Verbindungen einzelner Mitarbeitenden zu vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppen um?
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Inwiefern gab es in der Vergangenheit Meldungen oder Vorfälle, in denen eine Nähe von Mitarbeitenden zu extremistischen Gruppen wie zum Beispiel der III. Weg, der Flügel der AfD oder die Grauen Wölfe (Ülkücü) bekannt wurde?
Begründung
Am 15. März hat das Bundesinnenministerium den Aktionsplan gegen Rechtsextremismus vorgestellt. Vor dem Hintergrund, dass der Rechtsextremismus die größte extremistische Bedrohung für unsere Demokratie darstellt, eine überfällige Handlung. Ein Fokus liegt auf Rechtsextremismus im öffentlichen Dienst: So sollen auch die eigenen Behörden in die Pflicht genommen werden. Disziplinarverfahren für Beamte sollen beschleunigt werden, um Rechtsextremismus im öffentlichen Dienst effektiver zu bekämpfen.