Am 31. Dezember 2014 läuft der bisherige Gesellschaftervertrag aus. Das bietet die einmalige Chance, die DEW21 komplett in kommunale Trägerschaft zu übernehmen. Zurzeit gehören die DEW zu 53 Prozent den Dortmunder Stadtwerken (DSW) und zu 47 Prozent dem RWE-Konzern.
Ob sich das auch umsetzen lässt, entscheidet sich in den nächsten Monaten. Unser GRÜNES Ziel dabei ist klar: Wir wollen die Beteiligung der RWE an der DEW21 schnellstmöglich und (sofern machbar) komplett beenden. Denn die RWE stehen als Energiemulti für Atomkraft und Kohle. Sie sind maßgeblich mitverantwortlich für eine Energiepolitik, die den Klimawandel mit verursacht hat (Sicht der RWE, GRÜNE Sicht).
Eine Rekommunalisierung (Was ist das? Sicht der RWE, Sicht der Stadtwerke in Deutschland, Dortmunder GRUENE Sicht) der DEW würde den Handlungsspielraum beim Energiebezug und bei der Energieerzeugung deutlich erhöhen. Nur dann kann die Energiewende in Dortmund gelingen. Eine lokal gesteuerte Energieversorgung, gestützt auf dezentrale Erzeugung, kurze Netzwege und erneuerbare Energieträger, bietet sowohl ökologische als auch regional- und volkswirtschaftliche Vorteile. Für die Stadt und die VerbraucherInnen ist sie zudem wirtschaftlicher als die Abhängigkeit von marktbeherrschenden, weltweit operierenden Großkonzernen, für die Arbeitsplätze nur Kostenfaktoren sind.
Die Dortmunder Verwaltung schlägt nun vor, die weitere Entwicklung der Gesellschafterstruktur der DEW von einem Gutachter prüfen zu lassen – mit Varianten von der Fortsetzung des Status quo über eine Verminderung der Beteiligung von RWE auf 33 Prozent oder 25,1 Prozent bis hin zur vollständigen Rekommunalisierung durch die Beendigung der Beteiligung.
Teure Vertragsklauseln
Wir GRÜNE halten es allerdings für notwendig, als Erstes herauszufinden, zu welchem Preis eine komplette Übernahme der RWE-Anteile zu haben ist. Laut Konsortialvertrag muss bei einer Nichtverlängerung für die Beteiligung der „Sachzeitwert zu Neuanschaffungspreisen“ an RWE gezahlt werden. Das ist erheblich mehr als der gegenwärtige Ertragswert.
Ob eine vollständige Rekommunalisierung unter diesen Bedingungen im Rat eine Mehrheit findet, wird sich zeigen. Denn Stadt, Stadtwerke, RWE und insbesondere die SPD sind nach wie vor eng verflochten. Schon 1992 drückten die damaligen SPD-Spitzengenossen Zeidler, Samtlebe und Ziegler die Beteiligung der damaligen VEW (heute RWE) an der neu zu gründenden DEW21 in einer Geheimrunde durch und räumten der VEW erhebliche Vorteile ein. Damals wurde die Chance einer eigenen kommunalen Stromversorgung verpasst. (Wir berichteten in einem früheren Newsletter.)
Wegen dieser gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen war DEW21 in der Vergangenheit gezwungen, zunächst von der VEW und später von der RWE den Großteil des von ihr verteilten Stroms – und damit auch Atomstrom – einzukaufen. Für DEW21 blieb als reiner Netzverteiler einzig das EndkundInnengeschäft. Weitere Beteiligungen wie z. B. der Einstieg von DEW21 in das RWE-Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle „GEKKO“ in Hamm oder die 3,8-Prozent-Beteiligung an „Green Gekko“ der RWE Innogy stärkten das enge Band zwischen RWE und DSW21 bzw. DEW21 – wobei die RWE die Entscheidungen nur zu gern allein trifft.
Und diese enge Verflechtung hat Folgen: Im Vergleich zu anderen Städten haben wir in Dortmund viele Nachtstromheizungen, aber wenige Blockheizkraftwerke. Die DEW21 blies 2006 mit jeder Kilowattstunde Strom 917 Gramm CO2 in die Luft, fast doppelt so viel wie im Bundesdurchschnitt (514 Gramm). Inzwischen hat sich der CO2-Ausstoß mit dem Bau bzw. Kauf diverser Windkraftanlagen etwas gebessert.
Das Bundeskartellamt hatte 1992 die Verflechtung mit VEW – insbesondere den DEW-Stromeinkauf von VEW/ RWE – kritisch bewertet und zum Auslaufen des Konsortialvertrags im Jahr 2014 eine erneute Überprüfung festgesetzt. Vor diesem Hintergrund kann man skeptisch sein, ob die SPD-Fraktion ihren eigenen Parteitagsbeschluss umsetzt und die Rekommunalisierung von DEW21 konsequent angeht – oder aber das Beziehungsgeflecht zum RWE-Konzern weiter gepflegt werden soll. Für das Zweite spricht, dass RWE auch in der Zukunft ein wichtiger Platz in der Dortmunder Energiepolitik zugestanden werden soll. Denn in der entsprechenden Verwaltungsvorlage heißt es unter anderem: „Bei den Fallgestaltungen ist mit zu betrachten, inwieweit RWE bei der Entwicklung von Dortmund als Modellstadt der Energiewende eingebunden werden kann.“ Nach einer größtmöglichen Trennung von RWE hört sich das nicht an.
Befangener Oberbürgermeister
In diesem Zusammenhang ist es nicht uninteressant, dass Oberbürgermeister Ullrich Sierau im Aufsichtsrat der RWE AG sitzt. Und dies nicht etwa als Vertreter oder auf Vorschlag der Stadt.
Eine von uns in Auftrag gegebene rechtliche Bewertung kommt zu dem Schluss, dass der Oberbürgermeister befangen ist und an den Beratungen und den Beschlussfassungen über die Fortschreibung des Konsortialvertrags mit RWE nicht mitwirken darf. Wir haben diese Bewertung inzwischen an die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde weitergeleitet und um eine Stellungnahme gebeten. Die Verhandlungen mit RWE werden schwierig werden. Wir GRÜNE werden dabei das Ziel einer größtmöglichen Trennung von RWE konsequent weiterverfolgen.