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Thema:  Stadt + Rat

Art:  Antrag

Erweiterung des Rederechts für Einsender*innen von Anregungen und Beschwerden (Eingaben) im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um die Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am Dienstag, dem 20.09.2022:

  1. Einsender*innen von Anregungen und Beschwerden (Eingaben) dürfen während der Beratung ihres Anliegens im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in Zukunft ihr Anliegen in zwei Wortbeiträgen erläutern. 
  2. Der §2 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden erhält folgende neue Fassung:

„Der/Die Ausschussvorsitzende bestätigt dem/der Einsender(in) oder seiner/ihrer gesetzliche(n) Vertreter(in) den Eingang der Eingabe schriftlich und lädt diese(n) zur Ausschusssitzung ein. Er/Sie stellt dem/der Einsender(in) oder seiner/ihrer gesetzlichen Vertretung möglichst frühzeitig die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung (§ 5 Abs. 1, Nr. 1, Satz 1) zur Verfügung, soweit schützenswerte Positionen der Stadt Dortmund oder Dritter dem nicht entgegenstehen. Der/Die Ausschussvorsitzende gibt dem/der Einsender(in) oder seiner/ihrer gesetzlichen Vertretung die Gelegenheit, zu Beginn der Beratung die Eingabe zu erläutern. Sofern es die/der Einsender(in) wünscht, kann ihr/ihm vom Ausschussvorsitzenden während der Beratung ein weiteres Mal das Wort erteilt werden. Eine Aussprache mit dem/der Einsender(in) oder seiner/ihrer gesetzliche Vertretung über die Eingabe findet nicht statt.

Eine andere als die gesetzliche Vertretung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Vertretung ist in Folge kommunikativer Einschränkungen (Krankheit, Behinderung etc.) des/der Einsenders/Einsenderin oder seiner/ihrer gesetzlichen Vertretung zwingend erforderlich.

Eine Eingabe, die von mehreren gemeinschaftlich (z. B. von Bürgerinitiativen) eingereicht wird, kann von höchstens 2 Personen der Gruppe in ebenfalls insgesamt höchstens zwei Wortbeiträgen erläutert werden.
Nach der Behandlung seiner/ihrer Eingabe wird der/die Einsender(in) oder ihre/seine gesetzlichen Vertretung über den vom Ausschuss gefassten Beschluss schriftlich unterrichtet.

Bei Beschwerden weist der/die Ausschussvorsitzende den/die Einsender(in) oder ihre/seine gesetzlichen Vertretung im Rahmen der Eingangsbestätigung vorsorglich darauf hin, dass die Eingabe einen möglicherweise zulässigen förmlichen Rechtsbehelf nicht ersetzt und laufende Rechtsbehelfsfristen nicht verlängert werden.“

Begründung:

In der Praxis ermöglicht die aktuelle Regelung den Petent*innen lediglich zu Beginn der Sitzung ihr Anliegen vorzutragen. Dies begünstigt mitunter unbefriedigende Diskussionsverläufe und führt bei den Petent*innen zuweilen zu Enttäuschungen. Durch die vorgeschlagene neue Regelung hätten die Petent*innen ein weiteres Mal die Gelegenheit sich in der Debatte zu Wort zu melden. Dies gäbe ihnen die Möglichkeit auf die Ausführungen der übrigen Ausschussmitglieder oder der Verwaltung zu reagieren. Weitere Nachfragen wären möglich, Missverständnisse könnten aus dem Weg geräumt werden. Das Engagement der Petent*innen würde durch ein erweitertes Rederecht stärker gewürdigt werden, Ausschussmitglieder und Petent*innen würden stärker miteinander statt übereinander diskutieren. Sofern die vorgeschlagene neue Regelung die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllen sollte, kann sie bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
 

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