Vor dem Hintergrund der ständig steigenden bürokratischen Anforderungen im Bereich der Leistungsgewährung der Jobcenter im SGB II und der damit steigenden Kosten für den städtischen Haushalt beschließt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit:
1. Der Ausschuss appelliert an die Bundesregierung, die Jobcenter im Bereich der Leistungsbescheiderstellung vom bürokratischen Aufwand zu entlasten und zu dem System der pauschalisierten Leistungsgewährung zurück zu kehren, so wie es mit Einführung des SGB II ursprünglich gedacht war.
2. Der Ausschuss unterstützt die Bemühungen der NRW-Landesregierung, die Transferleistungsgesetzgebung im SGB II zu vereinfachen.
3. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW sind von diesem Beschluss zu unterrichten.
Begründung: Der Ausschuss hat sich insbesondere in der letzten Sitzung mit der Erstellung von Leistungsbescheiden im Jobcenter beschäftigt. Dabei ist deutlich geworden, dass der bürokratische Aufwand ein sachgemäßes, schnelles und kundenfreundliches Verfahren unnötig erschwert. Das geht zu Lasten der betroffenen Menschen als auch der MitarbeiterInnen. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Jobcenter hat deshalb in einem Positionspapier eine Verbesserung der Situation angemahnt. Dabei heißt es unter anderem, dass das jetzige System zu verärgerten Kunden, zu erheblichen finanziellen Schäden, einer Zielverfehlung und zu einer beständigen Überforderung der MitarbeiterInnen führt.