Zum oben genannten Tagesordnungspunkt bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Fristen und Vorgaben bestehen für Erneuerungsmaßnahmen von Hochspannungsfreileitungen?
2. Wie wird bei nötigen Erneuerungsmaßnahmen die gesetzliche Vorgabe für 110-kVLeitungen in Wohngebieten (vgl. Energieleitungsausbaugesetz §47h, vom 01.07.2011) geprüft und umgesetzt?
3. Wie hoch ist die Differenz der Kosten für die Neuverlegung einer 110-KV-Leitung im Vergleich zu einer alternativen Erdverkabelung bezogen auf die gesamte Standzeit?
Zudem stellen wir die folgenden Anträge zur Beratung und zur Beschlussfassung:
1. Auf der Trasse Kruckel-Hörde wird die bestehende 110 kV-Hochspannungsfreileitung baldmöglichst durch eine Erdverkabelung ersetzt, um die Belastung durch elektromagnetische Wechselfelder zu minimieren.
2. Die Stadt führt zur Alternativtrassenplanung weitere Informations- und Diskussionsveranstaltungen durch, die in ihrer Struktur neutral sind. Die Moderation der Veranstaltungen erfolgt durch eine unabhängige Person, die das Vertrauen aller Beteiligten genießt.
3. Von Magnetfeld-Emissionen belastete Anwohner werden vor Ort zeitnah und eigeninitiativ über Veränderungen der Emissionen und des Trassenaus- bzw. - umbaus informiert.
4. Nach dem Entwurf der neuen 26. BImSchV sollen Freileitungen nicht mehr über Häuser (Überspannung) geführt werden. Auch in Dortmund sollen alle Neubauplanungen unter diesem Aspekt noch einmal geprüft werden. Zudem sollen Vorschläge zur Sanierung von bestehenden Überspannungen entwickelt werden.
5. Die Messung der Magnetfelder an bestehenden Trassen sollen unter Berücksichtigung aller möglichen Magnetfeldquellen an erfahrungsgemäß kritischen Punkten im Daueraufenthaltsbereich der Anwohner erfolgen.
Begründung:
An der 110 kV-Hochspannungstrasse Kruckel-Hörde stellt die IG Vorsicht –Hochspannung seit rund einem halben Jahr eine Emissions-Zunahme um durchschnittlich 250 Prozent fest. Von bisher 0,3 - 0,4 Mikrotesla in Wohnräumen in Entfernung von etwa 30 m zur Leitung stieg die Belastung auf 0,7 - 1,2 Mikrotesla. Die betroffenen Anlieger wurden über diese Änderung nicht im Vorfeld informiert. Da es sich laut Betreiber um eine immer wiederkehrende erhöhte Belastung handelt, muss eine Erdverkabelung, die die Belastung deutlich verringert, schnellstmöglich umgesetzt werden. Gleichzeitig müssen an allen von solchen sich ändernden Belastungen betroffenen Standorten die Anwohner rechtzeitig und umfassend informiert werden.