Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung
1. darzulegen, welche Anforderungen der 26. BImSchV bei den Messungen des TÜV Nord CERT GmbH zugrunde gelegt wurden.
2. darzustellen, warum nicht die strengeren Regeln des §4, 26. BImSchV herangezogen wurden.
3. eine Einschätzung vorzunehmen, welche Änderungen in der Bewertung der Messergebnisse sich jeweils durch die Anwendungen unterschiedlicher Beurteilungsgrundlagen ergeben.
4. um eine Einschätzung, inwieweit die Messergebnisse entsprechend den Richtwerten unterhalb von 100 MT (10, 1, 0,3 MT, vgl. Seite 3 der Vorlage) eine Bedeutung für das Verwaltungshandeln und die betroffene Bevölkerung haben könnten (Baugebiet Steinsweg, Kindergarten Kruckel, Bergfeld in Wellinghofen).
5. darzulegen, inwieweit die in Punkt 3. der Anlage beklagten unterschiedlichen Regelungen der Grenzwerte entsprechend BImSchV, LEP-NRW, EnLAG, WHO und EU Konsequenzen für das Verwaltungshandeln, etwa die Bauplanung, haben.
6. zu erläutern, wie die exemplarischen Messungen auf den gesamten Bereich der bewohnten Stadtfläche an Hochspannungsleitungen (s. Verwaltungsbericht aus 10/2012) übertragen werden und welche Konsequenzen aus den Messergebnissen für Dortmund gezogen werden.
7. zu erläutern, warum aus Sicht der Stadt Dortmund der Abstand zur Wohnbebauung (unabhängig von der Zuordnung in Innen- bzw. Außenbereich gem. §§34,35 BauGB) 400 m unterschreiten darf, obwohl dies der Empfehlung der Staatskanzlei NRW widerspricht.
Die Beantwortung kann mündlich erfolgen, sollte aber zur nächsten Sitzung schriftlich vorgelegt werden.