Die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
- Die Verwaltung wird beauftragt, dem AKUSW und dem AMIG bis zum 4. Quartal 2021 einen Entwurf für Zielvorgaben und erste Konzeptlinien zur deutlichen Minderung von Lichtemissionen in der Stadt vorzulegen. Dabei sollen sowohl private als auch öffentliche Emissionsquellen betrachtet und erste Strategien zur Realisierung der Konzeptlinien aufgezeigt werden.
- Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Änderungen der Verfahrensanweisung VA02 und des bestehenden Qualitätsmanagementsystems schon jetzt möglich sind, um eine weitreichende Minderung von Lichtemissionen zu erreichen. Das Ergebnis der Prüfung soll den o.g. Fachausschüssen gemeinsam mit den Konzeptlinien vorgelegt werden.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, die Verfahrensanweisung VA02 und das bestehende Qualitätsmanagementsystem zu aktualisieren und zu überarbeiten. Dabei soll insbesondere die Beleuchtung von Fuß- und Radwegen zur Vermeidung von Angsträumen und zur Erhöhung der Sicherheit verbessert werden. Die überarbeitete Verfahrensanweisung soll bei der zukünftigen Planung/Aus-schreibung der Fuß- und Radwege (insb. auch bei der Auftragsvergabe an externe Anbieter) berücksichtigt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die neu erarbeiteten Zielvorgaben und Konzeptlinien sowie die bereits vorhandenen Verfahrensanweisungen abschließend in einem Konzept bis zum 2. Quartal 2022 zusammenzufassen und unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der rechtlichen Vorgaben etc. kontinuierlich fortzuschreiben.
- Das im Ausschuss abgestimmte Konzept ‚Licht‘ wird zukünftig bei der Aufstellung von Flächennutzungsplan, Bebauungsplänen sowie bei der Planung und Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen (Erneuerung, Ersatz etc.) berücksichtigt.