Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
Die Nord-Süd-Querung des Geländes der Westfalenhallen in Verlängerung des Brückenauslaufs der „Lindemannbrücke“ bis zur Strobelallee wird für den Fuß- und Radverkehr grundsätzlich gesichert.
Eine Sperrung des Durchgangs ist nur temporär in Ausnahmefällen möglich.
Begründung:
In dem vorliegenden Entwurf ist die bisherige Nord-Süd-Querung des Geländes für den Fuß- und Radverkehr nicht weiter enthalten. Vor allem für Fußgänger*innen und mobil eingeschränkte Personen ergibt sich durch eine notwendige östliche, bzw. westliche Umrundung des Messegeländes ein deutlicher Umweg. Die Schließung des Durchgangs durch die Messeleitung sollte deshalb eine Ausnahmeregelung bleiben.