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Thema:  Stadt + Rat

Art:  Antrag

Entsorgung Dortmund Konzern

Die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt den nachfolgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 15.09.2022:
Der Rat der Stadt Dortmund weist den Vertreter des Mehrheitsgesellschafters Stadt Dortmund in den Gesellschafterversammlungen der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH an, folgenden Beschluss in den kommenden Gesellschafterversammlungen beider Gesellschaften zu fassen:

  1. Die Geschäftsführungen der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH werden aufgefordert, beschlussreife veränderte Gesellschaftsverträge für beide Gesellschaften zu erarbeiten und dem Rat der Stadt vor Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlungen zur Kenntnisnahme vorzulegen, die die Anpassung der Aufsichtsräte der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH zu Gremien mit 15 Mitgliedern zum Ziel haben, von denen 8 Plätze den Anteilseignern (5 Plätze für die Stadt Dortmund und 3 Plätze für die DSW AG) und 7 Plätze den Arbeitnehmern zustehen.  
  2. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass bei der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH der Aufsichtsrat der Drittelparität unterliegt. Der Rat der Stadt Dortmund übt zugunsten der Arbeitnehmer mit Bezug auf die Gründungsgeschichte der EDG Entsorgung Dortmund GmbH das Besetzungsrecht von 2 Plätzen für den Aufsichtsrat bis auf Weiteres nicht aus. Diese Nichtausübung des Besetzungsrechts kann mittels Ratsbeschluss jederzeit rückgängig gemacht werden. In die Gesellschaftsverträge der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH sind Ausführungen aufzunehmen, die die vorstehenden Inhalte zum Gegenstand haben.   
  3. Die Verwaltung wird aufgefordert, die politische Absicht der Veränderung der Gesellschaftsverträge vorab der Kommunalaufsicht anzuzeigen, damit eine reibungslose notarielle Beurkundung stattfinden kann.
  4. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass die Umsetzung der vorstehenden Beschlussfassung bis zum 31.12.2022 abgeschlossen ist.

 

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