Mit der EnEV 2009 wird die gesetzliche Anforderung an die Energieeffizienz von neuen Gebäuden um durchschnittlich etwa 30 % verschärft. Einheitlicher Förderstandard für Neubau und Sanierung ist auch weiterhin das KfW-Effizienzhaus, wobei zusätzliche Förderstufen für Altbauten, für neue Standards in der Sanierung und Einstiegsstandards im Neubau eingeführt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, Pläne, die auf der Grundlage der alten EnEV basieren, in ihren Zielsetzungen auf die neu EnEV 2009 zu übertragen und diese entsprechend anzuwenden.
Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die jeweiligen Vorgaben der der Energieeinsparverordnung nicht nur zu erreichen, sondern wenn möglich zu übertreffen.
Die Verwaltung wird gebeten, baldmöglichst darzustellen, welche Konsequenzen sich für Dortmund aus der Neufassung der Energieeinsparverordnung ergeben.