Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
- Der Rat schließt sich der Stellungnahme des Städtetages NRW an, dass vor dem Hintergrund der Pandemie-Einschränkungen die Beteiligung des Landes an den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und OGS für die Monate Mai und Juni aus kommunaler Sicht unzureichend ist.
- Der Rat fordert das Land auf, die Elternbeiträge auch für Februar, März und April vollständig zu übernehmen sowie klarzustellen, dass die Beiträge auch in den kommenden Monaten übernommen werden, wenn eine Betreuung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
Begründung:
Seit vielen Monaten haben viele Kinder aufgrund der Corona-Pandemie ihre Kita, die Kindertagespflege oder die Offene Ganztagsschule nicht mehr oder nur zeitlich eingeschränkt unter anderem auch im Rahmen der Notbetreuung besuchen können. Viele Eltern sind zu Recht empört darüber, dass sie trotzdem weiterhin die vollen Beiträge für die nicht in Anspruch genommene Betreuung ihrer Kinder zahlen mussten. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hatte bereits im Februar das Land aufgefordert, wie schon für den Januar eine Regelung zur weiteren Aussetzung der Elternbeiträge zu beschließen und die Ausfälle der Kommunen zu übernehmen. Nun will das Land zumindest für Mai und Juni die Beiträge zu 50 Prozent erstatten.
Das lässt die Eltern allerdings für das Vierteljahr zwischen Februar und April im Stich. Auch die kommunalen Spitzenverbände als Vertretung der Städte und Gemeinden sehen das so. Für den Städtetag NRW ist eine Beteiligung des Landes nur für zwei Monate aus kommunaler Sicht unzureichend. Es ist darüber hinaus auch vollkommen unverständlich. Denn einerseits ruft der zuständige Minister ausdrücklich alle Eltern dazu auf, ihre Kinder nicht in die Kitas zu schicken, wenn es nicht unbedingt sein muss. Gleichzeitig ist die schwarz-gelbe Landesregierung nicht bereit, die Elternbeiträge für die ausgefallene oder eingeschränkte Betreuung zu erlassen.