1. Laut momentaner Dortmunder Beitragsatzung wird der Elternbeitrag nur für ein Kind erhoben. Besuchen mehrere Kinder einer Familie, eines Elternteils oder von Pflegeeltern gleichzeitig das Angebot der Kindertagespflege, eine Tageseinrichtung für Kinder oder das Angebot der Offenen Ganztagsschule, so wird bei gleicher Höhe der Beiträge nur ein Beitrag erhoben. Ergeben sich für die Betreuung der jeweiligen Kinder unterschiedlich hohe Beiträge, so ist der höhere Beitrag zu zahlen. Erhält die Stadt die vom Land vorgesehene Ausgleichszahlung grundsätzlich für alle Kinder im letzten Kindergartenjahr, auch wenn diese aufgrund der o.g. Geschwisterregelung von der Beitragszahlung befreit sind?
2. Wenn ja, werden die Ausgleichszahlungen an die betroffenen Familien weitergeleitet?
3. Momentan werden für ein Kind in der OGS keine Elternbeiträge erhoben, wenn für ein Geschwisterkind in einer Kindertageseinrichtung Elternbeiträge gezahlt werden. Werden zukünftig Elternbeiträge für die OGS fällig, wenn ein jüngeres Kind im letzten Kindergartenjahr beitragsfrei gestellt wird?
4. Ist es erforderlich, die Dortmunder Satzung zu ändern, damit für alle Kinder die Ausgleichzahlung vom Land erfolgt? Welche grundsätzlichen weiteren Konsequenzen für die Beitragsatzung sieht die Verwaltung?