In der Vorlage der Verwaltung „Umsetzung der am 20.12.2012 durch den Rat beschlossenen Aufwandsreduzierungen im Haushaltsplan 2013“ (09356-13) ist unter den Maßnahmen des Fachbereichs 50 – Sozialamt auch eine beabsichtigte Einsparung beim Behindertenfahrdienst in Höhe von 255.000 Euro vorgesehen.
Diese Einsparung soll durch die Einstellung von Langzeitarbeitslosen im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ durch DSW 21 und die damit einhergehende Reduzierung von Kosten der Unterkunft sowie Wegfall des Aufwands für externes Personal erreicht werden. Vor dem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele Langzeitarbeitslose sollen im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms eingestellt werden?
2. Wie viel externes Personal wird dafür reduziert?
3. Ist die beabsichtigte Einstellung von Langzeitarbeitslosen bereits erfolgt? Wenn ja: Ab welchem Zeitpunkt sind die Einstellungen vorgenommen worden? Wenn nein: Ab wann sollen die Einstellungen erfolgen?
4. Welche Auswirkungen hat die Umstellung für die Nutzerinnen und Nutzer des Behindertenfahrdienstes?
5. Ändert sich durch die Einstellungen etwas am bisherigen Service und Ablauf des Behindertenfahrdienstes? Wenn ja: Wie sehen diese Veränderungen aus?