die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung.
Ab dem 15. März gilt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Welche zusätzlichen Aufgaben kommen durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf das Gesundheitsamt zu?
2) Welche Vorgaben gibt es für die Wahrnehmung dieser neuen Aufgaben?
3) Welchen zusätzlichen Personalbedarf sieht die Verwaltung dadurch und wie kann dieser Bedarf kurzfristig gedeckt werden?
4) Welche anderen Aufgaben des Gesundheitsamtes können eventuell durch den entstehenden zusätzlichen Personalbedarf nicht mehr wahrgenommen werden?
5) Welche Auswirkungen hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach Kenntnis der Verwaltung auf Einrichtungen der Eingliederungshilfe?
6) Hinsichtlich der Planungssicherheit der Einrichtungen: Wie zeitnah kann und wird das Gesundheitsamt die Impfpflicht umsetzen?