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Thema:  Haushalt + Finanzen

Art:  Antrag

Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021

Das bestimmende politische Thema der letzten Monate war nicht nur in Dortmund die Debatte um den Klimaschutz. Den Aktivist*innen von „Fridays for Future“ und ihrer Hartnäckigkeit ist es maßgeblich zu verdanken, dass der Klimaschutz in den Mittelpunkt der politischen Auseinandersetzungen gerückt ist. Das hat dazu geführt, dass inzwischen auch in Dortmund alle maßgeblichen politischen Kräfte den Klimaschutz als Thema für sich entdeckt haben und dabei teilweise ihre bisherigen Positionen korrigieren müssen. Insbesondere in der Energie- und Verkehrspolitik zeigen sich Versäumnisse und Fehlentscheidungen der Vergangenheit. Diese Versäumnisse machen nun eine Vielzahl von Maßnahmen mit den entsprechenden Kosten notwendig. Darüber hinaus sind weitere Veränderungen in vielen Bereichen unumgänglich, wenn das verabschiedete Ziel - 55 Prozent weniger CO2 bis 2030 - erreicht werden soll.

Ein weiteres wichtiges und für viele Menschen existenzielles Thema ist ihre Armut. Besonders bedrückend ist dabei, dass in Dortmund nach wie vor ca. 30 Prozent aller Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren von Armut bedroht oder von ihr betroffen sind. Der Bericht zur sozialen Lage in Dortmund hat nicht nur die Situation aufgezeigt, sondern auch Hinweise auf Handlungsnotwendigkeiten gegeben, insbesondere zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern.

Diese beiden wichtigen Themen – Klimaschutz und Bekämpfung von Armut – können allerdings kommunal nur dann effektiv und dauerhaft angegangen werden, wenn Städte ihre finanziellen Handlungsmöglichkeiten erhalten bzw. wiedergewinnen. Bund und Land stehen nach wie vor in der Verantwortung, für eine ausreichende Finanzausstattung der Städte zu sorgen. Notwendig ist dabei insbesondere der schon lange angekündigte Altschuldenfonds sowie die Übernahme der durch die Zuwanderung der letzten Jahre entstandenen zusätzlichen Kosten.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beratung und Abstimmung der folgenden Anträge:


FINANZLAGE DER STADT

1)    Altschuldenfonds
Trotz guter Konjunktur sind viele NRW-Kommunen insbesondere wegen hoher sozialer Belastungen und der strukturellen Unterfinanzierung durch Bund und Land hoch verschuldet. Das betrifft auch Dortmund. Aus eigener Kraft wird eine Entschuldung nicht möglich sein. Um die Verschuldungsspirale zu beenden und die Schulden abzubauen, statt sie nur zu verwalten, ist ein Altschuldenfonds notwendig. Der Bundesfinanzminister hat angekündigt, dass der Bund plant, die Hälfte der Altschulden zu übernehmen. Der Druck auf die Bundesregierung, sich am Schuldenschnitt zu beteiligen, muss aufrechtgehalten werden. Gleichzeitig ist das Land aufgefordert, endlich zu handeln – wie es die Länder Hessen und Saarland für ihr Städte und Gemeinden bereits getan haben. Das bedeutet, dass der Fonds im Zweifel auch ohne Unterstützung des Bundes an den Start gehen sollte.

Antrag:
⦁    Der Rat fordert die Bundes- und die Landesregierung auf, ihren Worten endlich Taten folgen zu lassen und umgehend einen Altschuldenfonds zur Entlastung der kommunalen Haushalte auf den Weg zu bringen.
⦁    Der Rat stellt fest, dass andere Bundesländer bereits einen Altschuldenfonds eingerichtet haben, der hochverschuldeten Städten und Kommunen sofort unter die Arme greift. Die schwarz-gelbe Landesregierung NRW hat bisher nichts getan. Sollte es zu keiner schnellen Einigung mit dem Bund kommen, wird die Landesregierung aufgefordert, als Land allein zu handeln und den Fonds im Zweifel auch ohne Unterstützung des Bundes zu starten.


2)    Erstattung der Kosten für Geduldete
Die Kosten für Geduldete werden nur für drei Monate vom Land übernommen. Alle anderen Kosten tragen nach wie vor die Städte. Auch die Monatspauschalen für Flüchtlinge entsprechen noch immer nicht den realen Kosten.

Antrag:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf,
⦁    die Pauschale für die Flüchtlingskostenerstattung zeitnah und differenziert so anzupassen, dass sie den tatsächlich entstehenden Kosten entspricht,
⦁    die Kosten für geduldete Geflüchtete über drei Monate hinaus komplett zu übernehmen.

 

3)    Flüchtlingsinduzierte Kosten
Die momentane Übernahme der flüchtlingsinduzierten Kosten ist nur bis Ende 2021 zugesagt. Nach Aussage der Kämmerei handelt es sich dabei um eine Summe von 18 Millionen Euro jährlich.

Antrag:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Anschlussregelung zur Übernahme der flüchtlingsinduzierten Kosten der Unterkunft über 2021 hinaus zu schaffen.

 

Mehr Klimaschutz

Klimaschutz kostet Geld – vor allem deshalb, weil viele Maßnahmen zu spät ergriffen wurden und jetzt zusätzliche Kosten für die Kompensation von Versäumnissen entstehen. Mit der Fortschreibung des Handlungsprogramms Klimaschutz und der Verabschiedung der Dortmunder Klimainitiative hat sich die Stadt das Ziel gesetzt, den Treibhausgasausstoß bis 2030 zu halbieren und 2050 ganz auf Null zu senken. Um das Ziel zu erreichen, dürfen Entscheidungen zur Verbesserung des Klimas nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Die nötigen Finanzmittel müssen jetzt bereitgestellt werden.

Anträge:

4)    Ökostrom für alle städtischen Gebäude
⦁    Der Rat stellt fest, dass der in der Ratssitzung vom 14.06.2007 gefasste Beschluss, den bestehenden Rahmenvertrag zwischen Stadt und DEW21 zur Versorgung des Stadthauses und des Rathauses mit Ökostrom auf alle städtischen Gebäude auszuweiten, in den vergangenen 12 Jahren nicht umgesetzt wurde.
⦁    Der Rat beschließt vor dem Hintergrund dieses Beschlusses und der erneuten Bestätigung im AUSW (6.11.2019) zur Ausweitung des Rahmenvertrages jeweils 400.000 Euro für den Haushalt 2020 und 2021 bereitzustellen. Für die Folgejahre ist die Summe entsprechend anzupassen.


5)    Photovoltaik und Dachbegrünung
Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der weiteren Versorgung städtischer Einrichtungen mit Strom aus regenerativen Energien verstärkt auf die Nutzung von Sonnenenergie zu setzen. Dafür werden städtische Neubauten zukünftig grundsätzlich mit Photovoltaik-Anlagen, kombiniert mit Dach- und/oder Fassadenbegrünung, ausgestattet. Für die Finanzierung der Maßnahmen werden u. a. die in Aussicht gestellten Fördergelder aus dem kommunalen Klimapaket der Ruhrkonferenz eingesetzt.


6)    Biodiversität
Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2019 hat der Rat einstimmig die Erstellung eines Konzepts zur Biodiversität beschlossen. Zur Umsetzung des Konzepts und der daraus resultierenden Maßnahmen werden 100.000 € für das Jahr 2021 bereitgestellt.

 

Emissionsarme und Sichere Mobilität

Der Verkehr in Dortmund wurde bisher vornehmlich aus der Perspektive des Autoverkehrs geplant und gebaut. Im Sinne einer klimafreundlichen und lebenswerten Stadt muss dieses Prinzip geändert werden: Bessere Bedingungen für den Rad- und Fußverkehr, eine Stärkung des ÖPNV und die Vernetzung von Verkehrsträgern sind wichtige Schritte auf dem Weg zu diesem Ziel.
Klimafreundliche Mobilität braucht den Ausbau des ÖPNV. Um in den kommenden Jahren nicht nur Infrastrukturprojekte, sondern auch zusätzliche Verkehrsleistungen bestellen zu können, benötigen die Aufgabenträger entsprechende Mittel. Im Rahmen des Klimaschutzpaketes des Bundes und der Reform des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sind den Kommunen weitere Gelder in Aussicht gestellt worden. Diese müssen jetzt umgehend und in ausreichender Höhe an die Verkehrsträger weitergeleitet werden, damit der dringend benötigte Ausbau endlich umgesetzt werden kann.

Anträge:

7)    Haushaltsmittel für Radverkehrsförderung
⦁    Der Rat begrüßt den von der Stadt eingeschlagenen Weg zum „Kopenhagen Westfalens“ und die jetzt von der Verwaltung vorgestellten Maßnahmen zur Radverkehrsförderung.
⦁    Der Rat stellt fest, dass das bisher veranschlagte Budget von 1,5 Millionen Euro für die nötigen Investitionen in den nächsten zwei Jahren nicht ausreicht.
⦁    Der Rat beschließt deshalb, die Ausweitung auf die im Jahr 2022 geplanten 6 Millionen Euro Radverkehrsbudget stufenweise vorzunehmen. Im Haushalt 2020/2021 werden zusätzliche städtische Mittel in Höhe von jeweils 1 Million Euro für die Umsetzung der Maßnahmen zur Radverkehrsförderung zur Verfügung gestellt.

Die Mittel werden vorrangig für folgende Projekte eingesetzt:
⦁    Bau eines zweiten Fahrradparkhauses in der Innenstadt.
⦁    Schließung der noch bestehenden Lücken des Radwegenetzes auf Hauptverkehrsstraßen und weitere Entwicklung eines leistungsfähigen Radverkehrsnetzes für den Alltagsradverkehr.
⦁    Anlage von Radwegen nach dem Konzept der Protected Bike Lanes.
⦁    Instandhaltung bestehender Radverkehrsanlagen.
⦁    Verbesserter Winterdienst und zeitnahes Räumen von Laub zumindest im Hauptroutennetz.


8)    Umbau Hellweg
Die Verwaltung erstellt bis zur Sommerpause 2020 ein Konzept für eine Neuaufteilung des Verkehrsraums auf dem Hellweg Richtung Osten. Darin soll insbesondere der barrierefreie Ausbau der Stadtbahnhaltestellen der U43, die sichere Querung für Fußgänger*innen sowie die Einrichtung einer ausreichend breiten Verkehrsführung für den Radverkehr berücksichtigt werden. Die für die Planung benötigten Mittel sind im Haushaltsplan einzustellen.


9)    Ausbau des ÖPNV
Der Rat beschließt die Erarbeitung eines Strategiekonzeptes zum Ausbau des ÖPNV mit der Maßgabe, das „1,5-Grad-Klimaziel“ als notwendiges Klimaziel und die Prognose der wachsenden Stadt zu berücksichtigen.
Für die Erarbeitung des Konzepts werden 200.000 Euro für Gutachten in den Doppelhaushalt eingestellt. Die daraus folgenden Handlungsempfehlungen für den Angebotsausbau des Dortmunder ÖPNV werden dem Rat bis zur Sommerpause 2020 zur Entscheidung vorgelegt.


10)    Erhöhung der Parkgebühren
Der Rat beschließt die Erhöhung der Gebühren auf den städtisch bewirtschafteten Parkflächen innerhalb des Wallrings einheitlich um 20 Prozent.
Legt man die Einnahmen aus dem Jahr 2018 zugrunde, können für 2020 und 2021 Mehreinnahmen in Höhe von 460.000 Euro pro Jahr erzielt werden. Die durch die Erhöhung zusätzlich eingenommenen Gelder werden zweckgebunden für Maßnahmen zur Förderung des multimodalen Verkehrs eingesetzt.


11)    Verkehrsüberwachung
Zur Verbesserung der Verkehrsüberwachung und des ruhenden Verkehrs haben mehrere Bezirksvertretungen den Rat aufgefordert, den Außendienst der Verkehrsüberwachung weiter deutlich aufzustocken.
Der Rat beschließt deshalb, dass der Bereich der Verkehrsüberwachung um weitere sechs zusätzliche Stellen vorrangig für die Innenstadtbezirke aufgestockt wird. Über Einnahmen im Rahmen der Verkehrsüberwachung finanzieren sich die Stellen zu großen Teilen selbst. Die Stellen sind spätestens zum 1.1.2021 zu besetzen.


12)    Mobilstationen
Mobilstationen sind ein zentraler Baustein des multimodalen Verkehrs, d. h. der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel für eine Wegstrecke. Sie ermöglichen eine sinnvolle Kombination der Verkehrsarten durch die Verknüpfung von ÖPNV, Car-Sharing, Bike-Sharing, Taxi, eScooter und ggf. S-Bahn-Leistungen.
Der Rat beschließt die Einrichtung von insgesamt 12 Mobilstationen – je eine pro Stadtbezirk. In einem ersten Schritt werden 2020 und 2021 jeweils zwei Stationen errichtet. Die Stadt führt eine entsprechende Bedarfsplanung durch. Dafür werden 200.000 Euro in den Haushalt eingestellt.


13)    Sharing-Angebote
Zur Förderung von Sharing-Angeboten mit elektrischen Antriebsarten stellt die Stadt mindestens 10 eigene, geeignete Flächen im Stadtgebiet zur Verfügung. Diese werden entsprechend beschildert und zusätzlich mit Fahrrad- und Mietradständern sowie Abstellflächen für eScooter ausgestattet. Als Schutz gegen Falschparker*innen können umlegbare Poller eingesetzt werden.
Für die Maßnahme werden 50.000 € zur Verfügung gestellt und aus dem Sonderposten Ablösebeitrag Stellplätze gedeckt.


14)    Dialogdisplays zur Geschwindigkeitskontrolle
Um im Zusammenhang mit der Neuaufteilung des Straßenraums die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen wie Fußgänger*innen und Radfahrende zu schützen, werden für die beiden bereits geplanten Fahrradachsen, die Faßstraße und die Saarlandstraße, weitere Dialogdisplays mit Messtechnik angeschafft. Dafür werden 40.000 Euro in den Haushalt eingestellt.


15)    Gepäckdepots
Der Rat beschließt die Einrichtung jeweils einer abschließbaren Gepäckaufbewahrungsstelle im Fahrradparkhaus am Bahnhof und im geplanten Radhaus am Rathaus. Im Haushalt 2020/2021 werden dafür 10.000 Euro bereitgestellt. Die Einrichtung von Gepäckaufbewahrungsstellen wird zukünftig bei der Errichtung weiterer Radparkhäuser berücksichtigt.


16)    Mobilitätskonzept „So läuft das“
Das Konzept zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität „So läuft das“ verfolgt das Ziel, die selbstbestimmte, sichere und nachhaltige Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Die Fortführung bestehender Maßnahmen an Grundschulen, die Ergänzung an weiteren Schulen und Kitas sowie die Konzepterstellung für weiterführende Schulen ist aufgenommen worden in das Programm „Emissionsfreie Innenstadt“. Über dieses Programm laufen auch die Finanzierung und Organisation. Das gilt aber nur für innenstadtnahe Schulen und Kitas im Umkreis von drei Kilometern um die Stadtmitte. Das Programm endet im April 2022. Zusätzlich wird „So läuft das“ für alle anderen Schulen über das Büro des Radfahrbeauftragten organisiert. So gibt es aktuell eine Ausschreibung für fünf Grundschulen, die im nächsten Halbjahr konzeptionell betreut werden sollen.
Da die personellen Kapazitäten beschränkt sind, wird zur Ausweitung des Mobilitätskonzepts „So läuft das“ eine zusätzliche Stelle geschaffen.

 

Bezahlbares Wohnen

Jeder Mensch hat ein Recht auf Wohnen. Doch für viele Menschen wird es zunehmend schwieriger, eine Wohnung in geeigneter Größe und Ausstattung zu finden. Die Sicherung und Neuschaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum muss für die Stadt eine dauerhafte wohnungspolitische Zielsetzung bleiben.

Anträge:

17)    Erhöhung der Quote für geförderten Wohnungsbau
Bei Wohnungsbauvorhaben müssen im Rahmen von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen mindestens 30 Prozent als öffentlich geförderter Mietwohnungsneubau realisiert werden.


18)    Wohnungstauschbörse
Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes erarbeitet das Wohnungsamt ein Konzept für eine Wohnungstauschbörse mit dem Ziel, dass ein Tausch zum vergleichbaren Quadratmeterpreis umgesetzt werden kann. Dazu prüft die Verwaltung die Anwendung des „Frankfurter Programms zum Wohnungstausch“ und tritt in Verhandlung mit der DOGEWO21 und großen Wohnbaugesellschaften. Für die Entwickelung des Konzepts und den Aufbau einer Tauschbörse werden 100.000 Euro in den Doppelhaushalt 2020/2021 eingestellt.


19)    Milieuschutz
Die Verwaltung erstellt ein Konzept zur Bewertung und Priorisierung geeigneter Quartiere, in denen eine Erhaltungssatzung nach BauGB, § 172 mit dem Schutzziel 2 (Milieuschutz) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aufgestellt werden kann. In der Satzung wird ein Vorkaufsrecht der Stadt im Milieuschutzgebiet verankert. Zudem werden Auflagen für Investoren bezüglich sozialverträglicher Sanierungen und des Erhalts von Mietwohnungen definiert.


20)    Kostenfreie Sperrmüllsammlung
Neben den schon bestehenden Kontrollen und dem jetzt eingerichteten Ermittlungsdienst Abfall, der die Aufdeckung und Ahndung abfallrechtlicher Ordnungswidrigkeiten abdeckt, soll ein kostenfreier Sperrmülltag als begleitende Maßnahme umgesetzt werden. Ein kostenfreies, regelmäßiges Angebot vereinfacht und erleichtert die sachgerechte und rechtmäßige Abfallentsorgung und trägt zur Müllvermeidung bei.
Die Verwaltung beauftragt die EDG im Rahmen eines auf zwei Jahre befristeten Modellprojekts einen kostenfreien Sperrmülltag im Quartal pro Stadtbezirk einzuführen. Ein entsprechendes Konzept wird dem Rat im ersten Quartal 2020 zur Entscheidung vorgelegt. Dem Rat wird nach Projektende über die erzielten Ergebnisse berichtet. Das Modellprojekt wird von der Stadt mit insgesamt 200.000 Euro bezuschusst.

 

Kinder und jugendliche stärken

21)    Kinderarmut und Bildungsgerechtigkeit
In Dortmund ist jedes dritte Kind unter 15 Jahren von Armut betroffen oder von Armut bedroht (Bericht zur sozialen Lage). Es gilt, diesen Zustand nachhaltig zu verändern. Dazu ist es unter anderem notwendig, den vorhandenen Zusammenhang zwischen Armut und Bildungsungerechtigkeit aufzubrechen. Momentan werden Stellen an Schulen landesweit aufgrund des sogenannten Kreissozialindexes zugewiesen. Mit ihm werden die Schülerzahlen der öffentlichen Grund- und Hauptschulen gewichtet, um die auf die Grundschulen und Hauptschulen entfallenden zusätzlichen Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und für besondere Förderaufgaben zuzuweisen. Dieser Index reicht als Instrument nicht aus, um die Zuweisung von Stellen unter der Zielsetzung von Bildungsgerechtigkeit effektiv zu steuern.

Antrag:
Der Rat stellt fest, dass die Bekämpfung von Armut und insbesondere von Kinderarmut ein vorrangiges Ziel der Dortmunder Stadtentwicklung ist und bleibt. Der Rat bekennt sich dazu,

⦁    zur Bekämpfung von Kinderarmut insbesondere den Bereich der Bildungsgerechtigkeit zu fördern und zu stärken,
⦁    die sehr unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen vieler Kinder zu verbessern und anzugleichen,
⦁    dass hinsichtlich der Schaffung von Bildungsgerechtigkeit Ungleiches ungleich behandelt werden muss,
⦁    dass deshalb vorhandene Gelder und Ressourcen effektiver an den Stellen gebündelt werden müssen, an denen sie benötigt werden.

Die Verwaltung wird aufgefordert, in Kooperation mit dem Land ein effektives Messinstrument zur Steuerung der Bildungsressourcen zu entwickeln und zu erarbeiten, um der oben genannten Zielsetzung gerecht zu werden.


22)    Kindergrundsicherung
Die staatliche Kinder- und Familienförderung ist trotz ihrer Vielzahl an Leistungen weder gerecht noch wirksam. Die Kinderregelsätze im Hartz IV-System sind zu niedrig, als dass Kinder damit gut aufwachsen können. Der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen oder das Bildungs- und Teilhabepaket kommen bei vielen Kindern überhaupt nicht an, obwohl sie einen Anspruch auf diese Leistung haben. Der bestehende Leistungsdschungel für Familien ist unübersichtlich und intransparent. Eine eigenständige (und je nach Einkommen angemessene) Kindergrundsicherung bündelt vorhandene Leistungen und zahlt sie unbürokratisch aus. Eine eigenständige Kindergrundsicherung würde auch in Dortmund das Leben vieler Kinder und ihrer Familien verbessern. Mittel- und langfristig würde sich das auch durch eine eventuell mögliche Verringerung anderer Unterstützungsleistungen positiv auf den städtischen Haushalt auswirken.

Antrag:
Der Rat fordert die Bundesregierung auf, eine eigenständige Kindergrundsicherung zu schaffen.


23)    Streetwork
Momentan werden ca. 300 Jugendliche und junge Erwachsene durch den zentralen Fachdienst Streetwork betreut. Die Zahlen und der Bedarf steigen. Das Angebot wird überwiegend von jungen Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren in Anspruch genommen, die keinen festen Wohnsitz haben. In den letzten Monaten gab es sogar wiederholt Kontakt zu wohnungslosen Jugendlichen im Alter von 12 bis 13 Jahren. Hinsichtlich der Betreuung spielen insbesondere das Gebiet rund um den Hauptbahnhof sowie die sogenannte Überlebenshilfe Leopoldstraße 22 eine Rolle. Eine notwendige Ausweitung des bestehenden Angebots vor allem in den Abendstunden wird von verschiedenen Seiten befürwortet. Die Ausweitung der Öffnungs- und Angebotszeiten ist jedoch mit der aktuellen Personalbesetzung nicht leistbar.
Das bis 2021 laufende Projekt „Rampe II“ im Stadtbezirk Hörde, das sich als Projekt der aufsuchenden Jugendarbeit insbesondere an Jugendliche im Stadtteil richtet, die durch soziale Probleme in ihrer Entwicklung gefährdet sind, soll anschließend in ein gesamtstädtisches Streetwork-Konzept übergehen. In Vorgriff auf dieses Konzept ist schon jetzt eine zusätzliche Streetwork-Stelle notwendig.

Antrag:
Für den Fachdienst Streetwork wird in Vorgriff auf die Schaffung eines gesamtstädtischen Streetwork-Konzepts eine zusätzliche Stelle geschaffen. Im Haushalt sind dafür jährlich 70.000 Euro zu veranschlagen.


24)    Familien- und Erziehungsberatungsstellen
In Dortmund gibt es zwölf Familien- und Erziehungsberatungsstellen, vier befinden sich in freier Trägerschaft. Der aktuell vorgelegte Jahresbericht zeigt, dass es nach wie vor einen hohen und wachsenden Beratungsbedarf gibt. Gleichzeitig gibt es für die Träger einen zusätzlichen finanziellen Förderbedarf aufgrund steigender (Personal-) Kosten bei gleichzeitiger Stagnation der Zuwendungen. Ohne zusätzliche Zuschüsse kann die vorhandene Struktur nicht aufrechterhalten werden.

Antrag:
Die Zuwendungen an die Familien- und Erziehungsberatungsstellen der freien Träger werden erhöht. Durch die Erhöhung sollen mindestens die jährlich steigenden Personalkosten gedeckt werden.


25)    Sozialarbeit in Kindertageseinrichtungen
Kita-Sozialarbeit ist im Rahmen kommunaler Präventionsketten ein Unterstützungsangebot für Familien mit Kindern von der Geburt bis zum Schuleintritt. Im Sinne eines vorausschauenden, präventiv ausgerichteten Angebots ist es notwendig, insbesondere Kinder und Familien in besonders benachteiligten Quartieren frühzeitig zu erreichen und zu begleiten. Das Projekt „Kita-Sozialarbeit“ kann effektiv dazu beitragen, Kindern schon im Kindergartenalltag gute Teilhabeperspektiven zu bieten.
Konkrete Ziele sind unter anderem:

⦁    Förderung der personalen und sozialen Entwicklung von Kindern
⦁    Beteiligung von Kindern sozialbenachteiligter und armutsbetroffener Familien
⦁    Aufbau und Sicherung gesundheitsfördernder Strukturen
⦁    Förderung und Stärkung der Kompetenzen von Kindern und ihren Familien
⦁    Familiäre und soziale Notlagen frühzeitig erkennen und bearbeiten
⦁    Sensibilisierung der Eltern für die Entwicklungsbedürfnisse der Kinder
⦁    Positive Gestaltung der sozialräumlichen Lebens- und Umweltbedingungen

Seit August 2018 läuft in der Nordstadt ein Modelprojekt, gefördert vom ESF und der Stadt. Im Rahmen des Projekts werden 4 x 0,5 Stellen in vier Kitas (DKSB, AWO und 2 x FABIDO finanziert. Das Projekt läuft definitiv Ende 2020 aus.

Antrag:
Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept „Sozialarbeit in Kindertageseinrichtungen“. Die Erfahrungen des bisherigen Modellprojekts in der Nordstadt fließen dabei ein. Für die Erarbeitung des Konzepts werden 2020 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Ab 2021 werden vier Stellen zur Umsetzung der Kita-Sozialarbeit geschaffen.

 

Soziales Dortmund

26)    Förderung SCHLAU-Projekt
Das von SLADO durchgeführte SCHLAU-Projekt ist ein Antidiskriminierungsprojekt, bei dem es um sexuelle und geschlechtliche Vielfalt geht. Das Projekt läuft an Schulen und in Jugendzentren. Die jeweiligen Workshops vor Ort werden von Ehrenamtlichen ausgeführt. Bei SLADO selbst gibt es eine 10-Stundenstelle zur Organisation des Projektes. Das reicht aufgrund der Anfragen und der Anzahl der durchgeführten Workshops nicht mehr aus. Benötigt wird stattdessen eine volle Stelle

Antrag:
Das Antidiskriminierungsprojekt SCHLAU-Projekt wird für die Jahre 2020 und 2021 mit jeweils 70.000 Euro bezuschusst.


27)    Unterstützung eines Waschcafes „Saubere Sache Nordstadt“
Das Konzept „Saubere Sache – Waschcafé" im Quartier beinhaltet eine Mischung aus Waschsalon sowie eine niederschwellige Begegnungs-, Unterstützungs- und Bildungsmöglichkeit für Menschen im Quartier, die in schwierigen, oft prekären Verhältnissen leben, wohnen und arbeiten (Obdachlose, EU-Zuwander*innen etc.) Durch den Betrieb eines niedrigschwelligen Waschcafés wird ein wirksamer Beitrag zur Sicherung des sozialen Friedens im Quartier und des sozialen Miteinanders in den Nachbarschaften geleistet. Die Bezirksvertretung hat die Idee bereits 2017 unterstützt.

Antrag:
Das geplante Waschcafe „Saubere Sache“ in den Räumlichkeiten von Willkommen Europa in der Bornstraße wird ab 2020 mit 40.000 Euro jährlich unterstützt.


28)    Zuwanderung Südosteuropa, Programm Überlebenshilfe
Im Bericht zur sozialen Lage schreibt die Verwaltung, dass ein großer Teil der Zuwander*innen mit problematischen Lebenslagen konfrontiert ist. Viele von ihnen sind zunehmend von Armut und Verelendung betroffen oder bedroht, weil sie die rechtlichen Voraussetzungen für einen Hilfebedarf und entsprechende Leistungen nicht erfüllen (Leistungsausschluss nach SGB II, keine Integrationskurse). So ist zum Beispiel eine Versorgung mit Lebensmitteln bei der Dortmunder Tafel an die Voraussetzung geknüpft, dass für den Erhalt eines Tafelausweises die Bedürftigkeit mit einem amtlichen Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen nachgewiesen wird. Diesen Bescheid haben aber viele der Zuwander*innen nicht.

Antrag:
Für ein Programm „Überlebenshilfe Zuwanderung Südosteuropa“ werden jährlich 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Das Programm wird in der ökumenischen Beratungsstelle Willkommen Europa angesiedelt.


29)    Sozialticket
Ab 2020 steigt der Preis des VRR-Sozialtickets auf 39,35 Euro. Im ALG-II-Regelsatz sind nur 35,33 Euro für den Bereich „Verkehr“ enthalten. Davon müssen aber auch eventuelle Fahrten außerhalb der eigenen Stadt bezahlt werden. Die sind durch das Sozialticket nicht abgedeckt. Immer weniger einkommensschwache/arme Menschen können sich ein Sozialticket zu diesem Preis leisten. Der Preis sollte zumindest die im Regelsatz vorgegebene Summe nicht übersteigen. Das Land bezuschusst das Ticket landesweit mit 40 Millionen Euro. Das reicht nicht aus. Die Summe muss deutlich erhöht werden. Sollte das nicht absehbar passieren, muss über eine Unterstützung der Stadt für das Ticket nachgedacht werden.

Antrag:
a)    Der Rat stellt als Mindestziel fest, dass der Preis des VRR-Sozialtickets den Anteil für Verkehrsdienstleistungen im ALG-II-Regelsatz nicht übersteigen sollte.
b)    Das Land wird aufgefordert, die Mittel für das Sozialticket entsprechend massiv zu erhöhen.
c)    Sollte das absehbar 2020 nicht passieren, wird die Verwaltung aufgefordert, gemeinsam mit DSW 21 ein Konzept zu entwickeln, wie mit kommunalen Mitteln die Lücke zwischen Preis und Regelsatz gefüllt werden kann.


30)    Frauenhaus
Die Bundesregierung hat angekündigt, in den kommenden vier Jahren 120 Millionen Euro für den Bau und Ausbau von Frauenhäusern zur Verfügung zu stellen.

Antrag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Frauenhaus Bundesmittel für die konzeptionelle und eventuell bauliche Weiterentwicklung des Frauenhauses zu eruieren und die Finanzierung von Maßnahmen ggf. mit kommunalen Geldern aus den vorhandenen Haushaltsansätzen zu ergänzen


31)    Beratungs- und Kontaktstelle der Lebenshilfe für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung
Familien mit Migrationshintergrund und behinderten Angehörigen haben in der Regel eine doppelte Herausforderung zu bewältigen und oft einen unzureichenden Zugang zu Hilfesystemen. Die „Beratungs- und Kontaktstelle für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung“ der Lebenshilfe ist eine erste Anlaufstelle für Begegnungen, Information und Gespräche – in Dortmund hat sie dabei in dieser Kombination ein Alleinstellungsmerkmal. Der Bedarf ist groß (über 1000 Beratungskontakte aus ca. 40 Nationen), es gibt einen starken Anfragezuwachs. Die bisherige dreijährige Projektfinanzierung durch die Aktion Mensch läuft am 31. März 2020 aus. Die Suche nach Ersatzfinanzierungen ist bisher erfolglos. Die Lebenshilfe kann und will eine Fortführung der Stelle mit 20 Prozent bezuschussen. Das Projekt wurde im Mai im Sozialausschuss vorgestellt, auch das Behindertenpolitische Netzwerk hat eine weitere Unterstützung des Projekts beantragt.

Antrag:
Die Beratungs- und Kontaktstelle der Lebenshilfe wird 2020 mit 36.000 Euro sowie 2021 mit 49.000 Euro unterstützt.


32)    Unterstützung des Dortmunder Wärmebusses
Der Dortmunder Wärmebus wurde Ende 2018 organisiert vom Malteser Hilfsdienst Dortmund, der Katholischen Stadtkirche Dortmund und der Katholischen St.-Johannes-Gesellschaft. Der Bus ist dreimal die Woche abends von 19 bis 23 Uhr in der Innenstadt unterwegs. Die Helfer*innen bringen warmen Tee, Kaffee und heiße Suppe. Außerdem haben sie Hygieneartikel dabei, können medizinische Hilfe leisten und geben im Bedarfsfall warme Mützen, Handschuhe oder Schlafsäcke aus. Der Wärmebus ist ein ergänzendes Angebot zu den bestehenden Hilfen. Inzwischen gibt es einen zweiten ergänzenden Wagen. Jeden Abend werden ca. 80 bis 100 Menschen durch den Wärmebus erreicht, versorgt und unterstützt. Der Betrieb läuft ausschließlich über Ehrenamtliche, inzwischen gibt es einen Pool von ca. 100 Menschen. Der Bus wird bisher ausschließlich aus Spendenmitteln finanziert.

Antrag:
Der Betrieb des Dortmunder Wärmebusses wird mit jährlich 10.000 Euro unterstützt.


33)    Digitale Teilhabe
Auch in Dortmund gibt es viele Menschen, die keinen Zugang zu digitaler Teilhabe haben, sogenannte Offliner*innen. Nach einer Studie der Sozialforschungsstelle der TU hängt dies ursächlich zusammen mit bestimmten Lebensumständen (Senior*innen) oder auch Benachteiligung (niedrige Bildung, niedriges Einkommen, Nicht-Erwerbstätigkeit etc.). Damit bleiben bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten Teilhabe an den Möglichkeiten der Stadtgesellschaft ausgeschlossen.

Antrag:
Das Sozialdezernat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Wohlfahrtspflege einen Maßnahmeplan zur digitalen Teilhabe zu entwickeln. Für erste Maßnahmen werden 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.

 

Gute Schule

34)    Schulsozialarbeit
81 Stellen der Schulsozialarbeit sind bis zum 31.07.2021 befristet. Das Land beteiligt sich bisher an der Finanzierung nur bis Ende 2020.
2019 und 2020 beträgt der städtische Anteil 1,8 Millionen Euro (ca. 40 Prozent der Aufwendungen). Der Rat hat im März 2018 darüber hinaus beschlossen, die 81 Stellen im ersten Halbjahr 2021 (bis zum Ende des Schuljahres) zunächst allein zu finanzieren. Dafür sind 2,625 Millionen Euro in die Finanzplanung eingestellt. Land und Bund müssen aufgefordert werden, die Finanzierung nicht nur über 2020 fortzusetzen, sondern sie komplett zu übernehmen.

Antrag:
Land und Bund werden aufgefordert, die Stellen der BuT-Sozialarbeit dauerhaft und in Gänze zu finanzieren. Die Verwaltung wird aufgefordert, perspektivisch die Versorgung der Dortmunder Schulen mit mindestens einer Schulsozialarbeit-Stelle pro Schule sicherzustellen.


35)    Schulgärtenprogramm
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) soll Menschen zu einem zukunftsfähigen Denken und Handeln befähigen und ihnen ermöglichen, die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Welt zu verstehen und verantwortungsvolle, nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Das betrifft insbesondere auch den Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes und die Frage von Konsum, Ressourcennutzung, Energieverbrauch, Verkehrsaufkommen, Abfallmengen etc. Der Betriebsausschuss FABIDO hat bereits im April 2014 eine Vorlage zur BNE in den Tageseinrichtungen beschlossen. Ein Schulgärtenprogramm kann BNE nachhaltig auch an Schulen verankern.

Antrag:
a)    Im Rahmen von Bildung für nachhaltige Entwicklung wird die Verwaltung aufgefordert, ein stadtweites Schulgärtenprogramm zu entwickeln, das vorhandene Schulgärten unterstützt sowie die Schaffung neuer Schulgärten fördert. Dazu sollten auch Kooperationen mit schulnahen Kleingartenvereinen initiiert werden, insbesondere dort, wo Schulen kein eigenes Gelände zur Verfügung stellen können. Für die Entwicklung des Programms und die Umsetzung erster Maßnahmen werden 2020 und 2021 jeweils 150.000 Euro bereitgestellt.

b)    Das schulbiologische Zentrum wird konzeptionell zu einem schulbiologischen Zentrum für nachhaltige Entwicklung weiterentwickelt. Ein entsprechendes Konzept wird spätestens Anfang 2021 den Gremien vorgelegt.


36)    Öffnung von Schule - Entwicklung von Bildungskooperationen
Zur stärkeren Vernetzung und dem Ausbau von Themen im Rahmen der globalen Nachhaltigkeitsziele (Nachhaltigkeit, Klima, Umweltpädagogik, Fair Trade) sollen projektbezogene Bildungskooperationen mit Bildungsträgern der Umweltpädagogik und/oder Kultureinrichtungen entwickelt werden.

Antrag:
Für einen entsprechenden Verfügungsfonds im Fachbereich 40 werden jährlich 200.000 Euro zur Verfügung gestellt.


37) Schwimmschule
Für Angebote zur Wassergewöhnung von Babys und zur Schwimmausbildung von Kleinkindern stehen aufgrund von Bäderschließungen immer weniger geeignete Schwimmbecken und Wasserzeiten zur Verfügung. Vor dem Hintergrund, dass immer weniger Kinder schwimmen können, müssen vor allem die Voraussetzungen für den Schwimmunterricht geschaffen werden.

Antrag:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, in Kooperation mit den Kindertageseinrichtungen, das Schwimmangebot für Babys und Kleinkinder in Dortmund zu verbessern und die dafür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. In Zusammenarbeit mit den Sport- und Freizeitbetrieben, den Schwimmvereinen, den Badbetreibern und dem Stadtsportbund werden kurz- und mittelfristige Maßnahmen entwickelt und mit Kosten hinterlegt. Der Aktionsplan „Anfängerschwimmen! Wir lernen schwimmen“ und andere schon bestehende Angebote zur Schwimmförderung sind dabei zu berücksichtigen. Das Konzept wird dem zuständigen Fachausschuss im ersten Quartal 2020 vorgelegt. Daraus resultierende Maßnahmen sind zunächst aus den vorhandenen Haushaltsansätzen zu entnehmen.

 

 

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