Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Viele Menschen sind zunehmend besorgt über die immer sichtbareren Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere nach dem erneut zu heißen und zu trockenen Sommer. Auch als Stadt müssen wir deshalb der Verantwortung des Klimaschutzes gerecht werden, verstärkter als bisher schon. Eine besondere Rolle spielt dabei der Bereich des Verkehrs und der Mobilität. Es muss darum gehen, vorhandene Belastungen durch Schadstoffe und Lärm zu verringern und gleichzeitig umweltfreundliche Mobilität auszubauen – auch um Fahrverbote wie in anderen Städten zu verhindern.
Ein zunehmendes Problem für viele Bürgerinnen und Bürger ist auch die Suche nach bezahlbarem Wohnraum bzw. die Befürchtung vor weiter steigenden Mieten. Der Abbau von bzw. der Verzicht auf den Bau von sozial gefördertem Wohnraum in der Vergangenheit hat mit dazu geführt, dass einkommensschwache Personen und Familien kaum noch entsprechende Wohnungen finden. Auch dieser Entwicklung gilt es, mit den bescheidenen zur Verfügung stehenden städtischen Möglichkeiten im Haushalt und darüber hinaus entgegenzuwirken.
Auch der Haushalt 2019 ist – wie seine Vorgänger der letzten Jahre – von einem Haushaltsausgleich weit entfernt. Das hat unter anderem mit den nicht ausreichend gegenfinanzierten Aufgaben zu tun, die Dortmund, wie vielen anderen Städten auch, von Bund und Land übertragen werden. Gleichzeitig gibt es wie oben beschrieben Herausforderungen, die wir angehen müssen, um nicht höhere Folgekosten und damit sich weiter verschärfende Haushaltslücken in den kommenden Jahren zu riskieren.
1) Geförderter Wohnungsbau
a) Bei Wohnungsbauvorhaben müssen im Rahmen von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen mindestens 30 Prozent als öffentlich geförderter Mietwohnungsneubau realisiert werden.
b) Zusätzlich werden mindestens 5 Prozent neu geplanter Wohneinheiten im Rahmen von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen im preisgedämpften Segment, d.h. zu vertraglich abgesicherten Anfangsmieten im Bereich von 7 bis 8 Euro nettokalt, vermietet.
c) Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, das die Festlegung und Anwendung einer gedeckelten Nettokaltmiete und weiterer Vorgaben wie Zielgruppen und Bindungsfristen regelt.
d) Die Quotierungsregelung wird kontinuierlich evaluiert. Es erfolgt ein jährlicher Bericht im zuständigen Fachausschuss.
Begründung:
Vor dem Hintergrund steigender Angebotsmieten, abschmelzender Sozialwohnungsbestände sowie der hohen und aktuell noch wachsenden Nachfrage nach preiswertem Wohnraum sind zusätzliche Maßnahmen notwendig. In Dortmund soll jeder eine gute Wohnung finden und sich diese Wohnung auch leisten können, das heißt auch, dass ein Haushalt nicht mehr als 30 % seines verfügbaren Einkommens für die Miete ausgeben sollte. Das kann nur über entsprechende Quotierungsregelungen gesichert werden.
2) Quartiersschutz
a) Die Verwaltung legt eine Bestandsaufnahme über Dortmunder Siedlungsgebiete mit hauptsächlich sozial gefördertem Wohnungsbestand vor, die in den nächsten fünf Jahren aus der Bindungsfrist fallen.
b) Die Verwaltung erstellt ein Konzept zur Bewertung und Priorisierung geeigneter Siedlungen, in denen eine Erhaltungssatzung nach BauGB, § 172 mit dem Schutzziel 2 (Milieuschutz) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aufgestellt werden kann. In der Satzung wird ein Vorkaufsrecht der Stadt im Milieuschutzgebiet verankert. Zudem werden Auflagen für Investoren bezüglich sozialverträglicher Sanierungen und des Erhalts von Mietwohnungen definiert.
Begründung:
Angesichts des niedrigen Zinsniveaus werden für viele kleinere und größere Siedlungen Sanierungen und Modernisierungen geplant – eine durchaus positive Entwicklung, bei der jedoch die Gefahr besteht, dass die bisherigen Mieter*innen aus ihren Quartieren verdrängt werden. Vorbeugend kann die Stadt mit einer Erhaltungssatzung reagieren.
3) Grundstücksvergabe in Erbbaurecht
Innerstädtische Grundstücke und Grundstücke mit besonderer städtebaulicher Bedeutung werden zukünftig ausschließlich im Erbbaurecht vergeben.
Begründung:
Eine gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung muss über den Boden bestimmen können. Über die teilweise Grundstücksvergabe im Erbbaurecht bleiben Grundstücke in öffentlicher Hand. Damit bleibt kommunales Vermögen erhalten und die Handlungsfähigkeit der Stadt wird erhöht. Zugleich werden über den Erbbauzins weiterhin Einnahmen erzielt.
4) Förderung des Radverkehrs
a) Die Stadt Dortmund stellt zusätzlich städtische Mittel in Höhe von 3 Euro pro Einwohner*in für die Radverkehrsförderung in Dortmund zur Verfügung. Die Mittel werden in den nächsten Jahren sukzessive erhöht. Die zusätzlichen Finanzmittel werden vorrangig für die folgenden Projekte eingesetzt:
b) Um die notwendige Einbindung des Radverkehrs in alle verkehrstechnischen Planungen zu erreichen, werden die personellen Kapazitäten im Fachbereich 66 und 61 verstärkt: - Der FB 66 erhält eine zusätzliche Stelle für die Bauplanung Radinfrastruktur und eine zusätzliche Verwaltungsstelle im Bereich des Fahrrad- und Fußgängerbeauftragten. - Der Fachbereich 61 erhält eine zusätzliche Stelle im Bereich Radverkehrsplanung. Die Stellen werden schnellstmöglich besetzt.
c) Für die Fachbereiche 66 und 61 wird zudem jeweils eine zusätzliche Stelle für das duale Studium geschaffen. Aufgrund der Altersstruktur wird sich die Personalstärke in den Fachbereichen zukünftig deutlich reduzieren. Externe Stellenbesetzungen gestalten sich insbesondere im Ingenieursbereich zunehmend schwierig. Daher gewinnt die auf die Bedarfe der Fachbereiche zugeschnittene Ausbildung an Bedeutung. Mit der Einrichtung zusätzlicher dualer Studienplätze wird für die Stärkung des eigenen Fachkräftenachwuchses gesorgt und der nötige Wissenstransfer gesichert.
d) In der Innenstadt und an strategisch wichtigen Umsteigeplätzen werden die im Masterplan Mobilität geplanten 1000 Fahrradbügel sowie mindestens 100 Fahrradboxen, kombiniert mit Lademöglichkeiten, eingerichtet. Entsprechende Standorte werden von der Verwaltung vorgeschlagen.
Begründung:
Seit über zehn Jahren sind die verschärften Grenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie verbindlich. Seitdem verstößt Deutschland gegen geltendes EU-Recht. Auch Dortmund überschreitet weiterhin den Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40µg/m³ Luft im Jahresmittel. Die Verantwortung dafür trägt vor allem die Automobilindustrie. Doch auch die Kommunen hätten längst deutlich mehr tun müssen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und Fahrverbote zu verhindern. Die Förderung emissionsfreier Mobilität muss konsequent umgesetzt werden.
5) Radverkehrssicherheit
In Anbetracht der steigenden Zahl von schweren, teilweise tödlichen Unfällen mit Radfahrer*innen wurde der Beirat Nahmobilität beauftragt, besonders gefährliche Stellen und Situationen für Radfahrer*innen in der Stadt und in den Stadtbezirken zu definieren und zu analysieren.
Die ausgearbeiteten Vorschläge des Beirats, wie zum Beispiel
- Anpassung der Ampelschaltungen (getrennte Grünphasen für Rad- und Autoverkehr)
- Fahrrad- und Schutzstreifen
- Ausbau und Ausweisung von Fahrradstraßen als Alternative zu stark befahrenen Straßen
- Austausch von nicht fahrradgerechten Fahrbahndecken
- farbige Markierung von Furten für den Radverkehr
- aufgeweitete Radaufstellstreifen an Schutz- oder Radfahrstreifen werden sukzessive umgesetzt.
Die konsumtiven Mittel für die Verkehrssicherheitsmaßnahmen, die Instandhaltung und die Erneuerung von Markierungen und Beschilderungen sind im Haushalt bereitzustellen.
6) Förderung des Fußverkehrs
Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs werden zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer*innen für die Parkraumüberwachung zusätzlich 12 Planstellen geschaffen. Dafür sind 600.000 Euro im Haushalt einzustellen.
Begründung:
Im Sinne des Projektes „Emissionsfreie Innenstadt“ ist der Fußverkehr vor allem für Personen mit Rollatoren, Kinderwagen oder Rollstühlen barrierearm, umwegefrei und sicher zu gestalten. Dafür müssen Gehwege, Überwege an Kreuzungen oder Zebrastreifen von unrechtmäßig abgestellten Autos freigehalten werden.
7) Parkraumbewirtschaftung
a) Um die Gleichbehandlung aller Verkehrsmittel zu fördern, werden die Parkgebühren, entsprechend den kontinuierlichen Tarifsteigerungen bei den ÖPNV-Tickets, für die von der Stadt bewirtschafteten Parkflächen einheitlich um 20 Prozent erhöht.
b) Gelder in Höhe des daraus erzielten Erlöses fließen in die Förderung des multimodalen Verkehrs, d.h. in die Aufwertung bzw. Neueinrichtung von Park & Ride- und Bike & Ride-Plätzen.
8) Förderung des multimodalen Verkehrs
a) Park & Ride, Bike & Ride und Carsharing-Angebote können die Innenstadt wirkungsvoll vom Autoverkehr entlasten. Für die dafür benötigte Herrichtung von Plätzen unter Einbeziehung digitaler Services werden Gelder entsprechend den erhöhten Parkeinnahmen bereitgestellt.
b) In 2019 wird in jedem Stadtbezirk eine Mobilstation an ÖPNV-Standorten als sichtbarer Verknüpfungspunkt und als Schnittstelle des Umweltverbundes eingerichtet. Die möglichen Standorte umfassen mindestens gesicherte Fahrradabstellanlagen, Carsharingplätze, ein Bikesharing-Angebot und Ladeeinrichtungen für einen Elektropersonenkraftwagen bzw. mehrere Elektrofahrräder. Für die Planung, Konzeptionierung und Koordinierung sind entsprechende Mittel vorzusehen. Die Finanzierung erfolgt über die Stellplatzablösemittel.
Begründung:
Der multimodale Verkehr, d.h. die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel für eine Wegstrecke, ist ein wesentlicher Baustein für die gesamtstädtische Mobilität. Mobilstationen fördern mit der systemischen Vernetzung mehrerer Verkehrsmittel die emissionsfreie Mobilität in der Stadt.
9) Artenschutz
Die Stadt wird aufgefordert, die Entwicklung eines Handlungsprogramms zur Biodiversität in Auftrag zu geben. Dabei ist auch die Nutzung von Fördermöglichkeiten zu prüfen. Dafür werden 2019 Mittel in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Die Anzeichen für massive Veränderungen in der Natur und beim Klima steigen, wie der letzte Sommer deutlich zeigt. Auch die Meldungen zum Insektensterben nehmen zu. Die Zahl der Fluginsekten und der Feldvögel geht in Deutschland kontinuierlich zurück. Als eine Ursache gelten Stickstoffverbindungen aus Landwirtschaft und Verkehr, der zunehmende Gebrauch von Pestiziden sowie der Rückgang von extensiv genutzten Wiesen und Weiden. Darauf muss auch auf kommunaler Ebene reagiert werden.
10) Regenerative Energie
Zur dezentralen Energieerzeugung werden in Kooperation mit der DEW21 Dächer und Fassaden städtischer Immobilien gezielt für die Errichtung stadteigener Photovoltaikanlagen und die energetische Eigenversorgung genutzt. Die benötigten Mittel zur Errichtung und Betreibung der PV-Anlagen sind im Laufe des Haushaltsjahres bereitzustellen.
Begründung:
Um den Anteil an regenerativ erzeugten Energien im Sinne des Klimaschutzes und der nötigen CO2-Einsparungen in Dortmund zu steigern, sollen die im Solarkataster ausgewiesenen vorhandenen Potentiale an Dachflächen durch städtische Eigeninvestitionen in Photovoltaikanlagen weiter ausgeschöpft werden.
11) Förderung der freien Kunst- und Kulturszene
a) Die Förderung der freien Dortmunder Kunst- und Kulturszene wird dauerhaft um insgesamt 1,2 Mio. Euro angehoben.
b) Die Anpassung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren: ab 2019 werden die Zuschüsse bis 2021 jährlich um 400.000 Euro erhöht. Die Zuschüsse sind aus dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kulturbetriebe zu finanzieren. Der Etat der Kulturbetriebe wird zu diesem Verwendungszweck entsprechend erhöht.
c) Der vollständige Förderungsbetrag wird ab 2021 mit einer Dynamisierungsklausel entsprechend dem jährlichen Preissteigerungsindex ausgestattet.
Begründung:
Die freie Kunst- und Kulturszene leistet in Dortmund einen entscheidenden, stark nachgefragten und komplementären Beitrag zum kulturellen Angebot der Stadt. Eine Erhöhung der Förderung zur Sicherung der Arbeitsstrukturen der Künstler*innen, die überwiegend auf Honorarbasis in Projekten und damit in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, ist längst überfällig.
12) Frauenberatungsstelle
Für die notwendige Ausweitung der Beratungstätigkeiten der Frauenberatungsstelle werden 32.000 Euro in 2019 zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Vertreterinnen der Frauenberatungsstelle haben im Sozialausschuss erläutert, dass die vorhandenen Gelder von Land und Stadt nicht mehr ausreichen, um die zunehmende Arbeit zu finanzieren. Der Beratungsbedarf ist deutlich gestiegen. Zurzeit gibt es in der Beratungsstelle 1,5 Stellen für die allgemeine Beratung sowie 1,5 Stellen für den Bereich der sexualisierten Gewalt. Für diese drei Stellen erhält die Beratungsstelle aktuell 155.280 Euro im Jahr. Dazu kommen 51.000 Euro von der Stadt für Miet- und andere Kosten. Das alles reicht schon jetzt nicht, sondern muss zusätzlich durch Spenden von ca. 28.000 Euro finanziert werden. Durch den gestiegenen Bedarf ist eine Ausweitung um 25 Stunden notwendig, dafür werden ca. 32.000 Euro benötigt.
13) FABIDO
Die durch den zweitägigen Warnstreik 2018 eingesparten 200.000 Euro Personalkosten verbleiben im Eigenbetrieb und werden für weitere Maßnahmen zur Förderung der musischen, kulturellen und ökologischen Bildung verwendet.
Begründung:
Durch den zweitägigen Warnstreik im Frühjahr sind 200.000 Euro bei den FABIDO-Personalkosten eingespart worden. Bereits die durch den Streik 2015 eingesparten Personalkosten sind nach Beschluss des Rates im Eigenbetrieb FABIDO verblieben und wurden für konkrete Verbesserungen und Maßnahmen in den Kindertageseinrichtungen eingesetzt. Das beinhaltete auch Maßnahmen zur Förderung der musischen, kulturellen und ökologischen Bildung in den FABIDO-Einrichtungen.
14) Soziale Teilhabe
Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit dem JobCenter zu prüfen, ob und wie auf Grundlage arbeitsmarktpolitischer Förderprogramme sowie der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie (KAS) die Maßnahmen des Programms „Soziale Teilhabe“ fortgeführt werden können. In diesem Zusammenhang ist auch die Auskömmlichkeit der bisherigen Mittel der KAS zu prüfen und eventuell auszuweiten.
Begründung:
Endes des Jahres endet das Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ziel des Programms war die Schaffung von Teilhabe für sehr arbeitsmarktferne Personen. Außerdem sollten ihre Chancen auf Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden. Gefördert wurden Arbeitsverhältnisse, die zusätzlich und wettbewerbsneutral sind und im öffentlichen Interesse liegen – gemeinwesenorientierte Arbeitsplätze, die keine Gewinnabsicht verfolgen. Die Förderbeträge richteten sich dabei nach dem geltenden gesetzlichen Mindestlohn. In Dortmund haben ca. 300 Menschen in unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen bei unterschiedlichen Trägern an diesem Förderprogramm teilgenommen. Das Besondere am Programm der „Sozialen Teilhabe“ war zusätzlich, dass die Beschäftigungsträger keinen finanziellen Eigenanteil leisten mussten. Das ermöglichte auch nicht gewinnorientierten Trägern eine Teilnahme. Durch das neue geplante Teilhabechancengesetz fällt diese Möglichkeit weg. Die Förderhöhe sinkt dabei auf bis zu 70 Prozent im fünften Jahr der Maßnahme, nichtgewinnorientierte Träger können den nun notwendigen Eigenanteil nicht erbringen. Vor diesem Hintergrund sollten Verwaltung und JobCenter gemeinsam prüfen, ob und wie in Kombination der Möglichkeiten des neuen Gesetzes, der kommunalen Arbeitsmarkstrategie sowie vorrausichtlich zusätzlicher Mittel für die Eingliederungshilfe eine Fortführung der Maßnahmen der „Sozialen Teilhabe“ möglich ist.
15) OGS
Der Ausbau der Plätze des offenen Ganztags wird auf jährlich 900 Plätze bis 2023 erhöht. Dabei sind auch qualitative Aspekte einzubeziehen. Die Verwaltung wird aufgefordert, die dafür notwendigen Mittel in die Finanzplanung einzustellen.
Begründung:
Laut Verwaltung lag die stadtweit durchschnittliche Versorgungsquote mit OGS-Plätzen im Schuljahr 2017/18 bei ca. 50 Prozent. Im laufenden Schuljahr 2018/19 soll laut Ratsbeschluss die Anzahl der Plätze um 950 auf dann 11.500 erhöht werden. Im Schuljahr 2019/20 steigt der Ausbau um weitere 700 Plätze, in 2020/21 um 750 Plätze, in 2021/22 um 760 Plätze, in 2022/ 23 um 840 Plätze auf dann insgesamt 14.600 Plätze an. Gleichzeitig steigt allerdings stadtweit auch die Zahl der Kinder weiter stark an. Der aktuelle Zwischenbericht der Schulentwicklungsplanung für den Primarbereich geht bis zum Schuljahr 2023/24 von zusätzlichen ca. 4500 Kindern aus. Diese Entwicklung zeigt, dass mit den geplanten zusätzlichen OGS-Plätzen die momentane Versorgungsquote nur geringfügig steigen wird. Dazu kommt, dass der Bedarf vieler Eltern nach einem OGS-Platz weiter wächst. Vor diesem Hintergrund muss die Zielsetzung hinsichtlich der Schaffung weiterer OGS-Plätze verändert werden.
16) Finanzausstattung der Kommunen – Aufnahme und Integration von Geflüchteten
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, - wie angekündigt die Integrationspauschale des Bundes zu 100 Prozent an die Kommunen weiterzuleiten, - die Pauschale für die Flüchtlingskostenerstattung zeitnah und differenziert anzupassen, - die Kosten für geduldete Geflüchtete zu übernehmen.
Begründung:
Der Bund stellt den Ländern über eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro zur Finanzierung flüchtlingsbedingter Mehrkosten zur Verfügung. Auf NRW entfallen dabei 434 Millionen Euro im Jahr, von denen das Land jedoch 2018 nur 100 Millionen Euro an die Kommunen überwiesen hat. Dortmund erhielt dabei rund 4 Millionen Euro. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Integrationspauschale für 2019 auf 2,435 Millionen Euro zu erhöhen. Die Kommunen, darunter auch Dortmund, übernehmen für den Bund und das Land die Aufgabe der Betreuung, Versorgung und der Integration von geflüchteten Menschen. Das erfordert erhebliche, auch finanzielle Anstrengungen. Die Stadt und ihre Bürger*innen haben dies in den letzten Jahren mit großem Engagement und großer Verantwortung geleistet. Die bisherige unzureichende Weiterleitung der Bundespauschale durch das Land – und damit der Verbleib eines großen Teils der anfallenden Kosten im städtischen Haushalt – wird dem nicht gerecht. Notwendig ist außerdem die Neuregelung der Flüchtlingskostenerstattung des Landes an die Kommunen. Die derzeitige Erstattung des Landes von 10.400 Euro pauschal je Geflüchteten und Jahr für Unterbringung und Versorgung der Menschen in den Kommunen ist zu niedrig. Stattdessen muss sich die Pauschale möglichst konkret an den tatsächlichen Kosten orientieren, die die einzelnen Städte für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten ausgeben. Zusätzlich bleibt das Land aufgefordert, die Kosten für Geduldete und rechtskräftig abgelehnte Asylsuchende zu übernehmen. Für sie übernimmt das Land NRW die Kosten lediglich für bis zu drei Monate ab Eintritt einer vollziehbaren Ausreisepflicht.
17) Finanzausstattung der Kommunen – EU-Zuwanderung
a) Der Rat fordert den Bund auf, sich an den durch die Zuwanderung von Menschen aus Südosteuropa entstehenden Aufwendungen verstärkt durch die Einrichtung eines Fonds oder alternativ durch die Übernahme von Kosten im Allgemeinen (zum Beispiel durch eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II, KdU) zu beteiligen.
b) Der Rat fordert die Landesregierung auf, sich an den finanziellen Aufwendungen der Integration von EU-Zuwander*innen auch im Rahmen von Projektförderungen zu beteiligen. Die Ausgaben der Stadt müssen bei der landesseitigen Bereitstellung von Fördermitteln in voller Höhe als Eigenanteil der Kommune angerechnet werden.
Begründung:
Die EU2-Zuwanderungsstädte finanzieren die aus der Zuwanderung entstehenden Mehraufwendungen aus ihren kommunalen Haushalten. In Dortmund sind das jährlich ca. 15 Millionen Euro. Die genannten Forderungen an Bund und Land entsprechen den inhaltlichen Aussagen im Sachstandsbericht „Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund.“
18) DO IT - Ehrenamtliche Vormundschaften für unbegleitete Geflüchtete
Für eine Fortführung des Projekts DO IT der Diakonie werden 35.000 Euro für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, das System der Amtsvormundschaften, der Vereinsvormundschaften sowie der ehrenamtlichen Vormundschaften konzeptionell und finanziell zu sichern.
Begründung:
Minderjährige, die ohne Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland einreisen, stellen eine besonders schutzbedürftige Gruppe unter den Geflüchteten dar. Die Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Geflüchtete ist dabei die beste Form der Integration dieser Kinder und Jugendlichen, sie werden damit in allen Lebensbereichen in einer für sie vollkommen fremden Gesellschaft, Kultur und Sprache begleitet und unterstützt. Dabei geht es unter anderen um Schulbildung, eine rechtliche Vertretung, die Klärung der aufenthaltsrechtlichen Situation oder auch die medizinische Versorgung. Das Projekt DO IT der Diakonie arbeitet seit vielen Jahren mit ehrenamtlichen Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Es steht nun vor dem Aus. Durch das Projekt sind nicht nur die vorhandenen Amtsvormünder geschult und entlastet worden, durch das ehrenamtliche Engagement werden der Stadt auch Kosten erspart, weil kein zusätzliches Personal eingestellt werden muss. Auch wenn die Zahl der nach Dortmund kommenden unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in den letzten Jahren erheblich gesunken ist, gibt es im Projekt DO IT noch immer 25 Mündel mit 20 Vormündern. Da Dortmund inzwischen auch wieder in der Aufnahmeverpflichtung für UMF ist, wird sich die Anzahl wieder erhöhen. Die Finanzierung für DO IT läuft am 31.12. aus, weitere Landes- und EU-Mittel sind nach 10 Jahren Förderung nun nicht mehr in Sicht. Die Weiterführung des Projekts mit einer halben Stelle ist deshalb zunächst für ein weiteres Jahr mit kommunalen Mittel zu sichern.
19) Kindertagespflege erhalten – Rechtsanspruch nicht gefährden, Klagen verhindern
a) Der Ausschuss stellt fest, dass die Kindertagespflege ein wichtiger Baustein in der Versorgung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren ist und als flexibles Instrument der Kinderbetreuung und zur Erfüllung des Rechtsanspruchs bis auf weiteres im bisherigen Umfang notwendig bleibt.
b) Vor diesem Hintergrund wird die in der Memorandumsliste enthaltene Kürzung von 1,5 Millionen Euro bei der Kindertagespflege für die Jahre 2019 bis 2021 gestrichen.
c) Die Landesregierung wird aufgefordert, das Instrument der Kindertagespflege zur flexiblen Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz im Vorgriff auf die ausstehende Novellierung des KiBiz umgehend finanziell so auszustatten, dass der kommunale Finanzierungsanteil sich prozentual nicht größer darstellt als bei einem institutionellen Kinderbetreuungsplatz.
Begründung:
Die Verwaltung schreibt zum Sachstand der Kindertagesbetreuung in der Memorandumsliste, dass die aktuelle Versorgungssituation der Betreuung aufgrund weiter steigender Kinderzahlen sehr angespannt ist. Dazu kommt, dass auch bei einer Erfüllung einer 35-prozentigen Versorgungsquote die Anzahl der U3-Plätze für den Bedarf vieler Kinder und ihrer Eltern absehbar nicht ausreicht. Die Planung und der beschlossene Neubau zusätzlicher Kindertageseinrichtungen sind deshalb richtige Schritte, die Umsetzung wird aber dauern. Gleichzeitig ist die Kindertagespflege ein weiterer wichtiger Baustein in der Versorgung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren und wird als flexibles Instrument der Kinderbetreuung bis auf weiteres unabdingbar weiter notwendig bleiben – auch, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen. Andererseits drohen der Stadt eventuelle, teure Klagen. Zudem müssen Eltern eine Wahl der Betreuungsform für ihre Kinder haben. Alles das spricht für einen zumindest mittelfristigen Erhalt der Plätze der Kindertagespflege. Leider ist die finanzielle Ausstattung der Kindertagespflege durch das Land deutlich schlechter als die institutionelle Versorgung in Kindertageseinrichtungen. Im sogenannten Rettungspaket der Landesregierung ist die Kindertagespflege nicht berücksichtigt worden. Deshalb ist eine schnelle und dauerhafte bessere Förderung der Tagespflege durch das Land und damit eine Entlastung des städtischen Haushaltes notwendig.
20) Jugendberufshilfe – Ausbildungscoaching für junge Geflüchtete und neuzugewanderte junge Menschen
Für das Ausbildungscoaching für junge Geflüchtete und neuzugewanderte junge Menschen der GrünBau gGmbH werden 126.000 Euro für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Das Ausbildungscoaching für junge Geflüchtete und neuzugewanderte junge Menschen ist eines der zentralen und wichtigsten Angebote der Jugendberufsberufshilfe in der Dortmunder Nordstadt. Durch das Coaching werden junge Geflüchtete bzw. aus der EU neuzugewanderte junge Menschen befähigt, eine reguläre oder geförderte, duale oder schulische Berufsausbildung, einen Schulbesuch mit dem Ziel eines (ggf. nächsthöheren) Schulabschlusses, eine Beschäftigung oder eine zielgerichtete berufliche Weiterqualifizierung aufzunehmen. Durch eine individuell angepasste und alle Lebensbereiche umfassende Nachbetreuung, eine begleitende Unterstützung und Beratung der Ausbildungsbetriebe und – falls möglich und nötig – die Organisation einer finanziellen Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhaltes während der Ausbildung wird der nachhaltige Erfolg der Ausbildung / Bildungsmaßnahme und der damit verbundenen eigenständigen Lebensperspektive gewährleistet. Seit März 2014 konnten so 395 Teilnehmer*innen beraten und begleitetet werden. 95 von ihnen wurden in eine duale, 19 in eine schulische Ausbildung vermittelt. 36 weitere konnten durch die Unterstützung eine reguläre Arbeitsstelle finden und 25 wurden in EQ, BvB und andere Maßnahmen vermittelt. Darüber hinaus kamen 150 Praktika zu Stande. Durch das Auslaufen der befristeten Finanzierung durch die Integrationsrichtlinie Bund - Schwerpunkt IvAF (Integration von Asylbewerber*innen und Geflüchteten) zum Ende 2018 und das Auslaufen der auf ein Jahr befristeten Einzelprojektförderung durch den KiJu-Förderplan des Landes NRW Ende März 2019 ist der Fortbestand des Ausbildungscoaching in 2019ff akut in Gefahr. Mit den kommunalen Mittel für 2019 soll das Projekt zunächst für ein Jahr weiter gefördert werden.
21) Jugendberufshilfe – KAUSA Servicestelle
Um die Arbeit der KAUSA Servicestelle fortzuführen, werden 175.560 Euro für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt. Begründung: Die KAUSA Servicestelle Dortmund wird seit Oktober 2013 durch den Verein UBV e.V. durchgeführt. Die Anlaufstelle ist Teil des Ausbildungsstrukturprogramms JOBSTARTER beim Bundesinstitut für Berufsbildung, welches aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert wird. Das Projekt wird nun nach zweimaliger Verlängerung zum 31.12.2018 enden. In den letzten fünf Jahren sind durch die Servicestelle hervorragende Strukturen zu Schulen, Jugendlichen, Eltern und Institutionen aufgebaut worden. Ziel der Arbeit der Servicestelle ist die Förderung der Ausbildungsbereitschaft von Unternehmerinnen/ Unternehmer auf der einen und die Unterstützung von Jugendlichen auf dem Weg in die Ausbildung auf der anderen Seite. Dabei fällt nun die Zielgruppe der Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte und ihrer Eltern weg, da die Förderung eingestellt wird. UBV als gemeinnütziger Verein ist finanziell nicht in der Lage, die benötigten Stellen und Sachkosten durch eigene Mittel abzudecken. Die oben genannte Summe soll deshalb dazu dienen, die Projektbereiche der individuellen und ganzheitlichen Beratung der Jugendlichen (Berufsorientierung, Jugendnetzwerktreffen, Jugendforum) sowie die Fortführung der Elternarbeit (Bildungsbegleiterseminare, Infoveranstaltungen in den MSOs, Elterncafes…) zunächst für ein weiters Jahr zu sichern.
22) Jugendberufshilfe – Sicherung von Maßnahmen
Die Verwaltung wird aufgefordert, im ersten Halbjahr 2019 eine Gesamtübersicht über vorhandene Maßnahmen im Bereich „Übergang Schule/Beruf“ zu erstellen und den Ausschüssen AKJF, Sozialausschuss und Schulausschuss vorzulegen. Der Überblick soll die jeweiligen Zielgruppen und die Reichweite der Maßnahmen, die bisherigen Finanzierungstrukturen (inklusive bisher eingeworbener Fremdmittel von EU, Bund und Land) sowie mögliche Alternativfinanzierungen aufzeigen. In die Überlegungen ist auch die Kommunale Arbeitsmarktstrategie einzubeziehen. Begründung: Zielsetzung ist dabei die Sicherung notwendiger Maßnahmen sowie die Vermeidung eventueller Doppelstrukturen und der zielgenaue Einsatz auch kommunaler Gelder. 23) Jährliche Einkommensüberprüfung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und OGS Für die Einkommensüberprüfung der Elternbeiträge wird eine zusätzliche Stelle eingerichtet.
Begründung:
Laut § 6 (3) der entsprechenden Satzung sind Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Zahlungspflichtigen dem Jugendamt unverzüglich anzugeben. Unabhängig von dieser Auskunfts- und Anzeigepflicht ist die Stadt berechtigt, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Abgabepflichtigen jederzeit zu überprüfen. Laut Verwaltung werden aufgrund der angespannten Personalsituation derzeit nur Fälle einer Jahresprüfung unterzogen, in denen eine Verjährung der Ansprüche droht. Eine kontinuierliche Überprüfung kann nicht gewährleistet werden. Dadurch sind geplante Mehreinnahmen gefährdet. Gleichzeitig droht auch Eltern bei versäumten Rückmeldungen geänderter Einkommensverhältnisse eventuell eine mehrjährige hohe Nachzahlung. Die zusätzliche Stelle finanziert sich durch die zu erwartenden Mehreinnahmen selbst.