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Thema:  Stadt + Rat

Art: Antrag

Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Abstimmung nachfolgender Anträge:

I. Finanzielle Unterstützung der Kommunen verbessern

a) Der Rat hält fest, dass eine nachhaltige Konsolidierung des städtischen Haushalts und damit die dauerhafte Sicherung der eigenständigen Handlungsfähigkeit unter den momentanen Rahmenbedingungen nicht realisierbar sind.

b) Der Erhalt der finanziellen kommunalen Eigenständigkeit wird nur gelingen, wenn sich endlich die finanzielle Unterstützung insbesondere vonseiten des Bundes zugunsten der Städte und Gemeinden verbessert. Gleichzeitig müssen eigenständige strukturelle Veränderungen in der und durch die Verwaltung umgesetzt werden. Der Rat hält fest, dass beides in den letzten Jahren massiv und konkret gefordert, aber nicht oder nicht ausreichend passiert ist.

c) Der Rat hält fest, dass der ausgeglichene Bundeshaushalt (schwarze Null) auf Kosten der Kommunen umgesetzt wird. Die von der Bundesregierung vorgesehene Entlastung von bundesweit 5 Mrd. Euro bei den Eingliederungshilfen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes soll nun frühestens nach der kommenden Bundestagswahl in Gänze bereitgestellt werden. Damit ergibt sich in dieser Legislaturperiode keine nennenswerte Entlastung der Kommunen. Diese wird aber dringend gebraucht. Die für 2015 zugesagte „Übergangsmilliarde“ reicht bei Weitem nicht und wird höchstens die jährliche Kostensteigerung bei der Eingliederungshilfe auffangen. Der Rat erwartet deshalb, dass die versprochenen 5 Mrd. Euro zeitnah zur Verfügung gestellt werden.

d) Für viele Kommunen und auch Dortmund stellen die hohen Schulden – vor allem das große Kassenkreditaufkommen – ein großes Problem dar. Ein großer Teil der Verbindlichkeiten beruht unter anderem auf der Übernahme von Aufgaben, für die eigentlich der Bund zuständig ist. Der Rat fordert daher eine finanzielle Beteiligung des Bundes an der Lösung der Altschuldenproblematik der Kommunen.

e) Der Rat fordert die Bundesregierung auf, zusätzlich ein Infrastrukturprogramm vor allem für die Kommunen aufzulegen, die sowohl vom Strukturwandel als auch von hohen Sozialaufwendungen betroffen sind.

f) Der Rat unterstützt die Landesregierung in ihrem Vorhaben, sich auf Bundesebene weiterhin für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes einzusetzen. Damit würden die Kommunen bei den Kosten für die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge erheblich entlastet. Gleichzeitig würden die Flüchtlingsrechte gestärkt, der Zugang zu einer ausreichenden medizinischen Versorgung ermöglicht sowie die Integrationsmöglichkeiten verbessert.

g) Der Rat unterstützt die Forderungen der Gewerkschaft ver.di und des städtischen Personalrates nach einem Bündnis für eine auskömmliche und gerechte Gemeindefinanzierung.

Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit ver.di und dem Personalrat ein solches Bündnis zu initiieren.

II. Haushalt als Prozess – strukturelle Veränderungen erzielen

a) Der Rat stellt erneut fest, dass eine dauerhafte Konsolidierung und Sanierung des städtischen Haushalts ohne eine langfristige und tiefgreifende strukturelle Veränderung mit verbindlichen Zielen und konsequentem Controlling nicht möglich ist. Der Rat korrigiert seine Ablehnung des folgenden Antrags aus den Haushaltsberatungen 2014 und beschließt: „Der Rat stellt fest, dass die Neuorganisation der Verwaltung bislang nicht zu den erwarteten Effizienzsteigerungen geführt hat. Dortmund braucht einen Kulturwechsel in der Verwaltung: Projekte müssen interdisziplinär gedacht werden, die Organisationsentwicklung muss verstärkt vorangetrieben werden. Eine aufgabenkritische Betrachtung der Ämter muss Klarheit darüber herstellen, welche Aufgaben pflichtig und welche freiwillig sind. Zudem muss der Ablauf von Verwaltungsprozessen unter ganzheitlichen Gesichtspunkten im Kontext mit den anderen Verwaltungsprozessen kritisch analysiert werden. Prozesse müssen einheitlich nach Kosten- und Effizienzgesichtspunkten optimiert werden, um ein transparentes, durchgängiges Organisations- und Prozesskonzept für den gesamten Bereich der Verwaltung zu entwickeln.“

b) Der Rat hält fest, dass mit der Ablehnung des oben genannten Antrags während der Haushaltsberatungen 2014 ein weiteres Jahr für den notwendigen Umstrukturierungs- und Konsolidierungsprozess verloren gegangen ist.

c) Der Rat beschließt ein Personalkonzept, in dem die Beschäftigten und die Planstellen den erforderlichen Aufgaben präzise zugeordnet sind. Diese Zuordnung ist im Sinne einer effizienten Personalentwicklung kontinuierlich fortzuschreiben. Den Beschäftigten sind entsprechend ihren Aufgaben Angebote zur persönlichen Qualifizierung zu machen. Diese Optimierung ist als Daueraufgabe zu begreifen, Nachsteuerungsbedarf ist laufend zu erkennen. Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, diese Maßnahmen beschleunigt zu entwickeln und umzusetzen. Der Prozess darf nicht auf Kosten der Beschäftigten der Stadt Dortmund gehen, für die wir betriebsbedingte Kündigungen ebenso ausschließen wie eine unzumutbare Verdichtung von Aufgaben.

d) Ziel der Neuorganisation muss es sein, die Planung und Erstellung des Haushalts in einen unterjährigen, transparenten Prozess unter Beteiligung der Fraktionen zu überführen. Der Rat beschließt deshalb, den Sonderältestenrat vorrangig auf seine ursprüngliche Aufgabe als Haushaltbegleitkommission zurückzuführen.

e) Der Rat fordert die Verwaltung auf, den bestehenden Wirkungsorientierten Haushalt so weiterzuentwickeln, dass er zu einem transparenten und effizienten Steuerungsinstrument der Politik werden kann.

f) Der Rat beauftragt die Verwaltung, Parallelstrukturen und mögliche Synergien zwischen Stadt und kommunalen Unternehmen zu eruieren und ein Umsetzungskonzept nach Vorbild des Betriebshofkonzepts vorzulegen.

g) Der Rat beschließt, ein Prinzip des demografischen Controllings einzuführen. Damit sollen alle für die Stadtentwicklung bedeutsamen Maßnahmen und Beschlüsse hinsichtlich ihrer Einflüsse auf die Entwicklung der Stadt in den nächsten 10 bis 15 Jahren überprüft werden.

h) Um die Handlungsfähigkeit der Stadt Dortmund langfristig zu sichern, ist es notwendig, auch die Einnahmenseite strukturell zu verbessern. Deshalb fordert der Rat die Verwaltung auf, ein Ausstiegskonzept für die Stilllegung des Flughafens und die Umnutzung des Geländes zu entwickeln. Die Reduzierung bzw. langfristig der Wegfall des jährlichen Verlustausgleichs des Flughafens ermöglicht der DSW21, die notwendige Subventionierung des ÖPNV zu verbessern und einen nennenswerten Beitrag zur Sanierung des Haushalts der Stadt.

III. Maßnahmen

a) Mit der Novellierung des Jagdgesetzes NRW sollen die Kommunen wieder die Ermächtigung zur Einführung einer Jagdsteuer erhalten. Die Verabschiedung des Ge- setzes ist für Mitte 2015 geplant. Die Verwaltung wird aufgefordert, unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes die Grundlage zur Erhebung einer Jagdsteuer für Dortmund zu erarbeiten und den zuständigen Gremien vorzulegen.

b) Das Büro für Talentförderung wird aufgelöst. Die Mitarbeitenden werden innerhalb der Verwaltung anderweitig eingesetzt.

c) Der jährliche Zuschuss für das Betriebsrestaurant wird auf 200.000 Euro gekürzt.

d) Die jährlichen Zuschüsse an das privatwirtschaftliche Festival RuhrHochDeutsch in Höhe von 120.000 Euro jährlich werden gestrichen.

e) Der jährliche Zuschuss für den Weihnachtsbaum auf dem Hansamarkt in Höhe von 84.000 Euro wird gestrichen. Bei einem Umsatz des Weihnachtsmarktes von 25 bis 30 Millionen Euro kann die Finanzierung des Weihnachtsbaumes privatwirtschaftlich getragen werden.

f) Die inzwischen auf jährlich 10,3 Millionen Euro gestiegenen Betriebskosten des UTurms sind nicht hinnehmbar. Der Rat erwartet, dass die Leitung des U-Turms umgehend Konzepte für eine Steigerung der Attraktivität des Turms entwickelt und Einnahmen generiert, die zu einer deutlichen Reduzierung der städtischen Zuschüsse führen.

g) Der Rat beschließt eine Aufstockung der Haushaltsmittel um 500.000 Euro für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. Damit soll der Radverkehr eine entsprechende Beachtung in allen verkehrstechnischen Planungen der Stadt erhalten, um so die selbst gesteckten Ziele einer fahrradfreundlichen Stadt mit mindestens 10 Prozent Radverkehrsanteil zu erreichen.

h) Die Zahl der langzeitarbeitslosen Menschen in Dortmund ist im Jahr 2014 geringfügig zurückgegangen, aber nach wie vor auf einem hohen Niveau. Für viele Menschen hat sich ihre Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt. Mit der kommunalen Arbeitsmarktstrategie haben Verwaltung und Rat ein Instrument zur Schaffung von Beschäftigungsmaßnahmen für langzeitarbeitslose Menschen geschaffen. Die damit geschaffenen Maßnahmen sind für viele Menschen eine erster Schritt aus der Langzeitarbeitslosigkeit und ein konkreter Beitrag zur Bekämpfung von Armut in unserer Stadt. Der Rat beschließt zur Ausweitung der Maßnahmen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie eine Erhöhung des Etas um 500.000 Euro aus den Mitteln der Wirtschaftsförderung.

i) Der Rat begrüßt, dass die Verwaltung die geplanten Einsparungen beim Behindertenfahrdienst in Höhe von 600.000 Euro zunächst zurückgezogen hat. Bereits in der Vergangenheit war der Behindertenfahrdienst immer wieder Gegenstand von Einsparungen bzw. entsprechenden Überlegungen. Schon jetzt wird allerdings die Ausstattung des Fahrdienstes den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung nicht mehr gerecht. Dazu kommt die durch den demographischen Wandel absehbar größer werdende Anzahl älterer Menschen in Dortmund, die auf einen Fahrdienst angewiesen sein werden. Vor diesem Hintergrund muss eher an eine Ausweitung der Mobilitätsleistungen für Menschen mit Behinderung als über Kürzungen nachgedacht werden. Das betrifft auch die bereits öfter diskutierte Maßnahme eines Begleitservices. Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Kooperation mit dem behindertenpolitischen Netzwerk eine entsprechende Diskussion für einen zukunftsfähigen Behindertenfahrdienst zu beginnen. Zu berücksichtigen sind dabei auch die sich ergebenden Möglichkeiten durch das in den kommenden Jahren anstehende Vergabeverfahren der Leistungen des ÖPNV.

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