Die Ratsfraktion der Dortmunder GRÜNEN begrüßen die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster zu den Betriebszeiten am Dortmunder Flughafen. Das Gericht hat der Klage der Anwohner*innen Recht gegeben, dass bei den auf die Nacht ausgeweiteten Betriebszeiten vom 1. August 2018 die Belange der Betroffenen nicht ausreichend beachtet wurden.
Zum aktuellen Urteil äußert sich Ingrid Reuter, Sprecherin der GRÜNEN Ratsfraktion:
„Der Flughafen ist in Münster zum wiederholten Mal mit der Ausweitung der Flugzeiten in die Nachtstunden gescheitert. Damit hat das Gericht heute erneut sehr deutlich gemacht, dass der Schutz der Anwohner*innen vor Fluglärm ein hohes Gut ist, das nicht einfach wirtschaftlichen Überlegungen untergeordnet werden darf. Auch wenn noch nicht bekannt ist, ob der Flughafen in den nächsten vier Wochen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen wird, hat das Gericht die Rechtswidrigkeit der seit 2018 praktizierten Regelung eindeutig festgestellt. In der Sache ist damit klar, dass die Menschen, die sich seit Jahren gegen das Vorgehen des Flughafens gewehrt haben, Recht hatten. Welche wirtschaftlichen Folgen die Einhaltung der Nachtruhe für den Dortmunder Airport hat, bleibt abzuwarten. WizzAir hatte schon vor dem Urteil die Stationierung seiner Flugzeuge rückgängig gemacht. Das jetzt ergangene Urteil wird es dem Airport möglicherweise weiter erschweren, die von der EU geforderte schwarze Null bis Ende 2023 zu erreichen.“