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Thema:  Stadt + Rat

Eigenbetrieb Stadtentwässerung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet im Zusammenhang mit dem vierten Quartalsbericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wurde den Mitarbeiter*innen der Abteilung Stadtentwässerung aus dem ehemaligen StA 66/7 ein Wahlrecht beim Wechsel zum Eigenbetrieb eingeräumt?

2. Wenn ja, wie viele der Mitarbeiter*innen haben davon Gebrauch gemacht und sind im Tiefbauamt geblieben? Kommt es dadurch im Tiefbauamt zu einer überplanmäßigen Stellenbesetzung?

3. Welche Aufgaben übernehmen die verbliebenen Mitarbeiter*innen jetzt im StA 66 und welche Konsequenzen hat ihr Verbleib für die Besetzung der Planstellen im Eigenbetrieb?

4. Warum wurde den städtischen Mitarbeiter*innen ein Wahlrecht eingeräumt? Mit der Gründung des Eigenbetriebs haben sich die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Mitarbeiter*innen nicht geändert.

5. In dem jetzt vorliegenden Quartalsbericht wird eine Verschiebung von Bauprojekten und zentralen Planungsaufgaben im Eigenbetrieb aufgrund fehlender Personalkapazität benannt und die sich daraus ergebenden Risiken werden vorgestellt. Welche Kosten entstehen durch die genannten Verschiebungen und wie werden diese ausgeglichen?

Begründung: Der Rat hat am 21.11.2013 die Gründung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung beschlossen. Die Aufgabenerledigung des Eigenbetriebes sollte durch entsprechendes Personal der Stadtentwässerung (Abteilung 66/7) erfolgen, sodass es gesamtstädtisch zu keiner Ausweitung des Personalaufwands und zu keinen organisationsbedingten Gebührenerhöhungen kommen sollte. Im Gegenteil sollte durch die Gründung des Eigenbetriebs und den sich daraus ergebenden Effekten und Effizienzvorteilen der Aufwand in der Organisation reduziert und so ein Beitrag zur Eindämmung der Gebühren geleistet werden.

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