Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und DIE LINKE+ stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Geschäftsführungen der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH über die Gesellschafterversammlungen aufzufordern, auf folgenden Grundlagen veränderte Gesellschaftsverträge zu erarbeiten:
- Die Gesellschaften haben einen Aufsichtsrat, der aus 18 Mitgliedern besteht.
- Solange die Gesellschaften regelmäßig mehr als 500 ArbeitnehmerInnen beschäftigen, werden 6 ArbeitnehmervertreterInnen nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der ArbeitnehmerInnen im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz) gewählt.
- Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Gesellschafterversammlung auf Vorschlag der Gesellschafterin Dortmunder Stadtwerke gewählt. Die Beteiligungsverwaltung wird aufgefordert, ein diesbezügliches Einvernehmen mit der Gesellschafterin Dortmunder Stadtwerke herzustellen.
- Die verbleibenden 9 Aufsichtsratsmitglieder werden auf Vorschlag der Gesellschafterin Stadt Dortmund vom Rat der Stadt gewählt. Die Gesellschafterversammlung hat den Beschluss des Rates der Stadt Dortmund umzusetzen. Solange und soweit der Rat der Stadt Dortmund keinen abweichenden Beschluss fasst, „leiht“ die Gesellschafterin Stadt Dortmund freiwillig 3 Plätze an die Arbeitnehmerseite aus. Die Regelung zur Ausleihung dieser 3 Plätze ist in den Gesellschaftsverträgen festzuhalten. Auf der Grundlage der freiwilligen Ausleihung gelten folgende Grundsätze:
a. Zwei dieser Aufsichtsratsmitglieder entfallen auf Vertreter von Gewerkschaften. Die ArbeitnehmerInnen wählen die gewerkschaftlichen VertreterInnen auf der Grundlage der von den Gewerkschaften für diese Plätze vorgeschlagenen Kandidaten.
b. Ein Aufsichtsratsmandat entfällt auf die Gruppe der leitenden Angestellten im Sinne von § 5 Absatz 3 des Betriebsverfassungsgesetztes. Die leitenden Angestellten unterbreiten dem Rat der Stadt Dortmund dafür einen Wahlvorschlag. Die geänderten Gesellschaftsverträge sind dem Rat der Stadt Dortmund zu seiner Sitzung am 9. Februar 2023 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.