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Thema:  Umwelt + Verkehr

Art:  Antrag

Durchführung eines halbjährigen kostenfreien Sperrmülltages pro Stadtbezirk im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Modellprojektes

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Mit dem Haushaltsbeschluss zur Durchführung zur Durchführung von Sperrmülltagen im Rahmen eines Modellprojekts ist das Ziel verbunden, die Entsorgung des Sperrmülls für die Dortmunder*innen deutlich zu vereinfachen und so – ergänzend zum Einsatz von Mülldetektiven – die Fälle illegaler Entsorgungen deutlich zu senken.

Um dieses Ziel bestmöglich zu erreichen, wird das vorliegende Konzept der EDG um die folgenden begleitenden Maßnahmen ergänzt:

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Aufstellung der Abfallgebührensatzung für das Jahr 2023 die Gebühr für die individuelle Sperrmüllabholung auf 5 € zu reduzieren.
  2. Zur dauerhaften Verbesserung des bestehenden Angebots wird die Onlinebuchung für die Anmeldung der Sperrmüllabholung weiter vereinfacht, z. B. durch die Einführung eines Onlinetools zur direkten Terminfindung beziehungsweise über die Einführung einer speziellen Abfall-App, inklusive Bezahlmöglichkeiten bis zum Gebührenjahr 2023.
  3. Für Nutzer*innen ohne Mobiltelefon wird dauerhaft die Möglichkeit einer kontaktfreien Zahlung der anfallenden Gebühr durch Vorab-Überweisungen, beziehungsweise durch elektronische (Direkt-)Zahlungsmöglichkeiten - auch jenseits eines App-Angebotes – geschaffen. Ziel ist, dass für die Kund*innen am Tag der Abholung nicht mehr vor Ort sein müssen.
  4. Der schon in der Abfallsatzung verankerte kostenfreie Wertstoff-Holservice wird offensiv beworben.
  5. Der im Konzept genannte Begriff „Zentrale Sperrmüllsammlung“ wird ersetzt durch „mobiler Recyclinghof“, um deutlich zu machen, dass neben Sperrmüll auch Elektroaltgeräte und Schadstoffe angenommen werden.
  6. Standorte und Termine für die “mobilen Recyclinghöfe” werden mit den jeweiligen Bezirksvertretungen abgestimmt. Zudem werden geeignete Formen der Bekanntmachung im Quartier vereinbart.
  7. Anliefer*innen aus anderen Stadtteilen werden nicht abgewiesen. Sie erhalten die Möglichkeit zur Entsorgung gemäß der üblichen Gebühren an stationären Recyclinghöfen.
  8. Die EDG prüft die Möglichkeit, Kund*innen aus der unmittelbaren Nachbarschaft beim Transport von Müll zum “mobilen Recyclinghof” zu unterstützen. Dieses Angebot soll sich insbesondere an Personen ohne Kraftfahrzeug oder mit körperlichen Einschränkungen richten.
  9. Im ersten Jahr soll jedem Stadtbezirk das Angebot zur Durchführung von jeweils einem “mobilen Recyclinghof” unterbreitet werden.

Das Konzept und der vorliegende Antrag werden dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in dessen Sitzung am Dienstag, dem 29sten März, zur Beratung vorgelegt.

 

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