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Thema:  Umwelt + Verkehr

Art:  Bitte um Stellungnahme

Durchfahrtsverbot für LKW auf der B 1

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um einen aktuellen Sachstand zur Einhaltung des Durchfahrtverbotes für Lkw auf der B1.

Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Mit welchen Mitteln und wie regelmäßig wird das ganztägige Durchfahrtsverbot für Lkw auf der B1 kontrolliert?
  2. Wie viele Verstöße wurden bei durchgeführten Kontrollen festgestellt?
  3. Welche Maßnahmen kann die Stadt Dortmund ergreifen, um die Einhaltung des Durchfahrtverbotes zu gewährleisten?
  4. Welche Sanktionen bei Nichtbefolgung sind durch den Baulastträger der Straße möglich? Inwieweit wurden/werden diese verhängt?
  5. Inwieweit kann auf eine bessere Beschilderung an den Autobahn-Knotenpunkten und eine alternative Wegeführung über GPS-Navigationssysteme hingewirkt werden?
  6. Wie schätzt die Verwaltung die Möglichkeiten der Stadt ein, bei einem Ausbau, bzw. Umbau wichtiger Autobahnkreuze (Autobahnkreuz Dortmund/ Unna im Osten und A43, A44, A45 im Westen) auf die  Entlastung der B1 und eine Priorisierung der Verkehrsführung über die A2 und A1 hinzuwirken?
  7. Welche Maßnahmen werden von der Stadt Dortmund ergriffen, wenn das in einem Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) festgelegte Ziel, die Belastung mit Stickoxiden an der B1 im Jahresmittel unter 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft zu  senken, nicht erreicht wird?

Begründung:
Seit dem 24. März 2020 gilt auf der B1 in Dortmund rund um die Uhr ein Durchfahrtsverbot für Lkw über 7,5 Tonnen. Eine von der B1-Initiative Dortmund e.V. in Auftrag gegebene Verkehrszählung durch die Dortmunder Planersocietät hat gezeigt, dass mehr als die Hälfte der erfassten Lkw die B1 weiterhin als Transitstrecke nutzen.

 

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