Beschluss:
Das Dortmunder Systemhaus (DoSys) wird aufgefordert, in 2013 Transparenz über die eingesetzten Fach- und Standardanwendungen herzustellen und in einem Anwendungskataster möglichst vollständig darzustellen, die Ausstattung mit Hardware differenziert nach den Bereichen der Verwaltung und darüber hinausgehenden Zuständigkeitsbereichen von DoSys zu dokumentieren, die mit Hard- und Software verbunden Kosten darzustellen, die pflichtige und freiwillige Aufgaben von DoSys aufzulisten und den notwendigen Personaleinsatz für die Bewältigung der pflichtigen und der freiwilligen Aufgaben zu beziffern.
Begründung:
Das Dortmunder Systemhaus ist in den Jahren 2011 und 2012 immer wieder mit erheblichen Nachforderungen für Sachaufwendungen und Personal an den Rat herangetreten. Auch der Haushaltsplan für 2013 sieht eine deutliche Steigerung des Budgets von DoSys vor, obwohl bereits überplanmäßige Mittel in 2011 und 2012 bereitgestellt wurden. Differenziert begründet wird dies nicht.
In Zeiten enger und reduzierter öffentlicher Haushalte ist es erforderlich, alle Möglichkeiten der Optimierung zu nutzen und Synergiepotenziale zu heben. Dies kann nur gelingen, wenn DoSys die technischen und wirtschaftlichen Bedingungen der eingesetzten Anwendungssysteme und Hardware sowie der Aufwand und die Kosten des eingesetzten Personals bekannt sind. Hierfür sind die geforderten Dokumentationen notwendige Voraussetzung. Summarische Etatansätze wie zum Beispiel im vorliegenden Haushaltsentwurf 2013 tragen nicht dazu bei, Bedarfe zu erläutern.
Um der Aufhebung getroffener Haushaltsbeschlüssen entgegen zu wirken und ungeplanten Beschaffungsaktionen vorzubeugen, halten wir die geforderten Dokumentationen für zielführend. DoSys gewinnt bei Führen der geforderten anwendungsbezogenen Übersichten Transparenz über die wirtschaftliche Situation und die wesentlichen Kostentreiber und kann entsprechend agieren und reagieren.