Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Änderungsantrags zur Vorlage:
Punkt 2.wird wie folgt geändert:
In allen Bebauungsplänen wird festgesetzt, dass auf den Dächern neuer Gebäude eine Solaranlage zu installieren ist. Bei Hauptgebäuden mit Flachdächern beträgt die Modulfläche mindestens 60% der Bruttodachfläche und bei allen weiteren Dachformen möglichst 60%, aber mindestens 30 % der Bruttodachfläche, je nach Ausrichtung. Ausnahmen werden unter bestimmten Bedingungen gewährt. Die Verpflichtung gilt nicht für Bestandsgebäude innerhalb des Bebauungsplanes. Wird gleichzeitig auch eine Dachbegrünung festgesetzt, ist beides miteinander zu kombinieren.
Punkt 3 wird wie folgt geändert:
Alle neuen Wohngebäude und Nichtwohngebäude müssen mindestens den aktuellen Standard des Effizienzhauses gemäß den Förderrichtlinien der Bundesförderung Effiziente Gebäude - BEG – erreichen (aktuell mindestens 40 NH). Diese Verpflichtung wird ab 2023 in allen städtebaulichen Verträgen zum Bebauungsplan vereinbart, die noch nicht unterzeichnet wurden. Davon ausgenommen ist der geförderte Mietwohnungsbau, der gemäß den Wohnraumförderbestimmungen – WFB – des Landes NRW den Standard des Effizienzhauses 55 nach BEG einhalten muss.
Punkt 4 wird wie folgt geändert:
Neue Baugebiete, für die durch Bebauungspläne Planungsrecht geschaffen wird, werden grundsätzlich ohne fossile Energieträger geplant und/oder an angrenzende Fernwärmenetze angeschlossen. Vorrangig sind dezentrale Nahwärmeinseln/kalte Netze unter Berücksichtigung von regenerativen Quellen, z.B. Geothermie, zur Versorgung des Neubaugebietes aufzubauen. Zur Offenlegung des Bebauungsplanes wird ein entsprechendes Energiekonzept vorgelegt.
Punkt 5 wird wie folgt ergänzt:
Die geplanten Neubauquartiere:
⦁ „westlich Wellinghofer Straße“ in Hörde (ehem. Feuerwache),
⦁ Pleckenbrink in Wickede,
⦁ Sckellstraße-Ost in der östlichen Innenstadt und
⦁ ehemalige Erstaufnahmeeinrichtung –EAE – in Hacheney
sollen energiebilanziell klimaneutral hergestellt werden. Zur Herstellung der Bauwerke sollen mindestens die Vorgaben des Landesprogramms Klimaquartier erreicht werden. Im geplanten Quartier Sckellstraße-Ost sollen zusätzlich innovative Ansätze im Umgang mit den Baustoffen bzw. der grauen Energie verfolgt werden, wie z.B. konkret der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen, wozu auch Holz gehört.