Die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN, CDU und Linke+ bitten um einen aktuellen Sachstand zum Ratsbeschluss vom 11. Februar 2021 (DS-Nr.: 19353-20-E1).
Die Verwaltung wurde beauftragt,
„Im Sinne einer vorausschauenden Politik und um für die unterschiedlichen Zukunftsszenarien des Flughafens gerüstet zu sein (z.B. der Weggang wesentlicher Fluglinien, die Nichterreichung eines positiven EU-EBITDA zum Ende der von der EU gesetzten Frist 2023) […] gutachterlich mögliche Nachfolgeszenarien für die Wertschöpfung auf der Fläche des Dortmunder Flughafens zu identifizieren.
Der Ausschreibungstext für diese Studie soll den Ausschüssen AKUSW und AFBL vorgelegt werden.“
Begründung:
Entsprechend einem EU-Urteil zum Beihilferecht dürfen die negativen Betriebsergebnisse des Dortmunder Flughafens nur noch bis maximal Ende 2023 durch einen Verlustausgleich der DSW21 gedeckt werden. Um im Sinne des im Februar gefassten Ratsbeschlusseses gerüstet zu sein, sollte die gutachterliche Bewertung möglicher Nachfolgeszenarien spätestens Ende 2022 vorliegen. Der Prozess zur Abstimmung des Ausschreibungstextes und die sich daran anschließende Ausschreibung sowie die Vergabe eines Gutachtens müssen deshalb entsprechend zeitnah erfolgen.