Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Hintergrund des Bildungs- und Teilhabepakets bis zur Sitzung des Ausschusses im Dezember einen Vorschlag zur Ausweitung des Berechtigtenkreises des Dortmund-Passes zu unterbreiten.
Zielsetzung soll dabei sein, dass einerseits mehr Menschen vom Dortmund-Pass profitieren und andererseits eine Erleichterung des Verwaltungshandels bei der Bewilligung der in Frage stehen Leistungen erfolgt. Zusätzlich soll in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter geprüft werden, ob der Dortmund-Pass für die "KundInnen" des Jobcenters zukünftig auch direkt durch das "Jobcenter" vergeben werden kann.
Zusätzlich wird die Verwaltung gebeten, bis zur ASAG-Sitzung im Dezember schriftlich folgende Fragen zum Thema "Dortmund-Pass" sowie zum "Bildungs- und Teilhabepaket" zu beantworten:
1) Welche Personengruppen sind einerseits für den Dortmund-Pass und andererseits für das Bildungs- und Teilhabepaket anspruchsberechtigt?
2) Wie sehen das konkrete Antragsverfahren und die Vergabepraxis für diese beiden sozialpolitischen Instrumente aus?
Begründung:
Die Instrumente "Bildungs- und Teilhabepaket" sowie "Dortmund-Pass" verfolgen einen ähnlichen sozialpolitischen Ansatz. Die Berechtigtenkreise unterscheiden sich allerdings erheblich. Das ist für die Berechtigten schwierig nachzuvollziehen. Zudem werden in der Verwaltung Doppelstrukturen vorgehalten.