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Thema:  Soziales Integration + Teilhabe

Art: Antrag

Doppelte Staatsbürgerschaft

Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung unter dem o.g. TOP einen Sachstandsbericht zum sogenannten Optionsmodell im Staatsangehörigkeitsrecht zu geben und die Entwicklungen der letzten Jahre darzustellen. Dabei sind insbesondere die folgenden Fragen zu beantworten:

1) Wie viele junge Erwachsene sind hinsichtlich des sogenannten Optionszwangs bisher angeschrieben worden? 

2) Wie viele Erklärungen zur Staatsangehörigkeit sind seitdem abgegeben worden? 

3) Wie viele der angeschriebenen jungen Erwachsenen haben sich dabei für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden? 

4) Welche Erfahrungen hat die Verwaltung seit 2008 mit dem Verfahren gemacht bzw. welche Rückmeldungen von den Betroffenen bekommen? 5) Wie hoch ist der bürokratische Aufwand innerhalb der Verwaltung zur Umsetzung des Optionszwangs? 

Zusätzlich bitten wir um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags: 

Der Ausschuss für Bürgerdienste der Stadt Dortmund fordert den Deutschen Bundestag auf, den sogenannten Optionszwang aus dem Staatsangehörigkeitsrecht zu streichen. Die Dortmunder Bundestagabgeordneten werden aufgefordert, sich aktiv für diese Streichung sowie für die grundsätzliche Möglichkeit der doppelten Staatsangehö-rigkeit einzusetzen. 

Begründung: 

Das im Jahr 2000 geänderte Staatsangehörigkeitsrecht sieht vor, dass ein in Deutschland geborenes Kind nichtdeutscher Eltern neben der Staatsangehörigkeit seiner Eltern automatisch auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhält. Gemäß §29 Staatsangehörigkeitsrecht müssen sich die betroffenen jungen Erwachsenen allerdings zwischen dem 18.und 23. Lebensjahr für einen Pass entscheiden. Wenn keine Entscheidung getroffen wird, verfällt die deutsche Staatsangehörigkeit. Diese Regelung wird von vielen gesellschaftlichen Gruppen kritisiert. 
Integrationspolitisch ist der Optionszwang völlig verfehlt. Denn viele junge Menschen empfinden ihn nicht nur als Infragestellung ihrer Staatsangehörigkeit, sondern letztlich auch ihrer Zugehörigkeit zu unserer Gesellschaft. 
Integration bedeutet Teilhabe durch gleiche Rechte und Pflichten. Um dies zu erreichen, müsste der Erwerb der Staatsbürgerschaft gefördert werden, nicht ihr Verlust. Durch das Verfahren steigt zusätzlich für die Verwaltungen der bürokratische Aufwand. Seit 2008 sind die ersten jungen Erwachsenen vom sogenannten Optionszwang betroffen. Der damalige Ausländerbeirat hat im März 2008 über die Situation beraten. Die Verwaltung hat in der damaligen Sitzung mitgeteilt, dass bis zum Jahr 2017 ca. 1000 Personen in Dortmund, die vor dem 1.1.2000 in Deutschland geboren wurden, vom Optionszwang betroffen sind. Alle ab dem Jahr 2000 geborene Kinder müssen sich ab dem Jahr 2018 entscheiden. Das betrifft jährlich ca. 600 Menschen. 

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