Mit dem Klimagipfel von Paris hat sich die Welt zur Einhaltung von Klimazielen verpflichtet. Auch die Stadt Dortmund setzt sich - unter anderem mit dem „Handlungsprogramm Klimaschutz 2020“ - für Nachhaltigkeit, Klimaschutz und die Förderung umweltfreundlicher Energieerzeugung ein. Ein Mittel zur Zielerreichung ist die Reduzierung der Investitionen in umweltschädliche Energieformen.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet deshalb den Rat, folgenden Antrag zum konsequenten Eintreten für Klimaschutz und Menschenrechte zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund tritt konsequent für Menschenrechte und Klimaschutz ein. Das gilt auch bei Kapitalanlagen und Finanzen.
2. Die Stadt Dortmund richtet ihre Investitionen nach Nachhaltigkeitskriterien aus. Dies beinhaltet insbesondere den Verzicht auf Investitionen in Anteile von Unternehmen, die Kohle und Öl fördern, verarbeiten oder vertreiben sowie in Anteile der Atomkraftbranche. Investiert werden soll nur noch in klimafreundliche und sozial-verträgliche Anlagemöglichkeiten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Finanzausschuss eine Anlagenrichtlinie für kommunale Finanzrücklagen zur Entscheidung vorzulegen. Diese Richtlinien sollen auch für städtische Beteiligungen und Konzerntöchter gelten.
4. Dabei sollen folgende Prinzipien eine entscheidende Rolle spielen: 
- Sicherheit geht vor Gewinn. 
- Beschränkung der Anlagemöglichkeiten auf Banken und Spezialfonds.
- Direkter Zugriff der Stadt Dortmund auf die Anlagestrategie. 
- Keine direkten oder indirekten Finanzanlagen der Stadt Dortmund an solchen Unternehmen, deren Rendite auf ethisch und/ oder ökologisch besonders problematischen Geschäftspraktiken beruht. 
5. Als erste Schritte sollen für die Fonds im Portfolio der Stadt Dortmund die im Punkt 6 vorgegebenen ethischen und ökologischen Mindeststandards verbindlich sein.
Hinsichtlich der möglicherweise mit anderen gemeinsam gehaltenen Fonds wird die Verwaltung beauftragt, zunächst auf einen kongruenten Beschluss des gemeinsamen Anlageausschusses hinzuwirken. Gelingt dies nicht, soll die Finanzverwaltung den strategischen Ausstieg aus diesem Fonds vorbereiten und seine Anlagen in gemäß Punkt 6 spezifizierte Fonds umstrukturieren.
6. Als ethische Mindeststandards gelten folgende Prinzipien: Die Stadt Dortmund und die von ihr gezeichneten Spezialfonds werden künftig keine Beteiligungen mehr an Unternehmen halten, die 
- die Verletzung von Menschenrechten zu verantworten haben,
- sich nicht der ILO-Kernarbeitsnorm verpflichtet fühlen, 
- Militärwaffen herstellen oder vertreiben, 
- die auf Atomkraft oder nicht nachhaltige und klimaschädliche Energien wie Kohle oder mit Fracking gewonnenes Erdgas setzen, 
- Gasgewinnung mit Fracking betreiben. 
7. Mittelfristig sucht die Finanzverwaltung nach Anlageformen, die noch weitergehende ethische Grundsätze verfolgen. Solche wären der Ausschluss von Beteiligungen an Firmen, die 
- Pflanzen oder Saatgut gentechnisch verändern, 
- denen eklatante Bestechungs- oder Korruptionsfälle nachgewiesen worden sind, 
- oder die nachweislich Steuerumgehungsstrategien verfolgen. 
Begründung: Beim UN-Klimagipfel im Dezember 2015 in Paris haben sich alle 196 Staaten auf Schritte geeinigt, damit die Erderwärmung deutlich unter zwei Grad im Vergleich zum Ende des 19. Jahrhunderts bleibt. Deutschland forderte eine endgültige Abkehr von Kohle, Öl und Gas (Dekarbonisierung). Für ein entsprechendes energiepolitisches Konzept müssen alle Bereiche in die CO2-Minderung einbezogen werden. Auch wenn die direkten Einflussmöglichkeiten der Stadt Dortmund in der globalen Perspektive begrenzt sind, ergibt sich aus den Finanzanlagen und der Beteiligung an Unternehmen eine Verantwortung.
Bei den städtischen Finanzanlagen muss eine nachhaltige Entwicklung im Fokus stehen, die nur durch das gleichzeitige und gleichberechtigte Umsetzen von umweltbezogenen, wirtschaftlichen und sozialen Zielen erreicht werden kann. Die im Antrag formulierten ethischen und/oder ökologischen Kriterien können somit nur als erste Richtschnur für Verwaltungshandeln gesehen werden. Zukünftig sollten diese Kriterien regelmäßig neu bewertet und gegebenenfalls ergänzt werden. Der Rückzug aus Unternehmen, die auf Atomkraft oder auf nichtnachhaltige und klimaschädliche Energien setzen, ist auch ökonomisch sinnvoll, da solche Beteiligungen risikobehaftet sind. Große Versicherer wie Axa und die Allianz haben schon längst reagiert und Investitionen aus diesem Sektor abgezogen. Für das vorgeschlagene Vorgehen hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) bereits im Jahr 2012 eine Grundlage gelegt: So wurden mit Erlass vom 11.12.2012 die Grundsätze für mittel- und langfristige Kapitalanlagen der Gemeinden und Gemeindeverbände modifiziert. Seit dem Erlass hat die Stadt Dortmund die Möglichkeit, in eigener Verantwortung über die Grundsätze der Kapitalanlagen zu entscheiden.