Zum Stichtag 1.1.2023 gab es einige gesetzliche Änderungen, die auch die Abläufe in der Dortmunder Verwaltung betreffen. So ist ab 2023 das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Arbeitgeber verpflichtend. Demnach erhält das Personalamt die Meldung direkt von der Krankenkasse und nicht mehr von den Mitarbeitenden.
Dazu bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie hat sich die Personalabteilung auf die digitale Übermittlung von AU-Bescheinigungen vorbereitet?
2. Wie wurden/werden die Änderungen an die Mitarbeitenden kommuniziert?
3. Auf welchem Wege (formlos, Mail, telefonisch?) informieren die Beschäftigten bei Erkrankung die Arbeitgeberin?
4. Sind die neuen Arbeitsprozesse (Abrufe Krankenkasse) in vorhandene Prozesse “Zeitgutschrift Arbeitszeitkonto” bereits digital verknüpft?
5. Gibt es dabei zeitlichen Verzögerungen im Vergleich zum vorherigen Prozess? Ergeben sich daraus Belastungen für die Beschäftigten, z.B. verzögerte Aktualisierung des Arbeitszeitkontos?
6. Ist das neue Verfahren in der Personal- Bearbeitung aufwändiger oder wird die Arbeitsaufgabe durch die Digitalisierung des vollständigen Prozesses effizienter?
7. Welche weiteren Herausforderungen erwartet das Personalamt im Zusammenhang mit der eAU?
8. Wird dazu die vorhandene Dienstanweisung zeitnah aktualisiert? Gibt es dazu bereits Abstimmungen mit dem Personalrat?
Begründung:
Die städtischen Mitarbeiter*innen müssen sich auch in Zukunft bei ihrer Arbeitgeberin als arbeitsunfähig melden. Seit dem 1. Januar 2023 sind gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer*innen jedoch nicht mehr dazu verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterzuleiten. Stattdessen rufen die Arbeitgeber*innen die eAU direkt bei der jeweiligen Krankenkasse über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungs-Programm ab. Das erfordert nicht nur ein entsprechendes digitalisiertes Verfahren, sondern bedeutet auch eine Anpassung der internen Abläufe, sowohl in Richtung Krankenkasse als auch in Richtung der Mitarbeitenden.