Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um die Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung erstellt ein Konzept zur diamorphingestützten Substitutionshandlung in Dortmund. In die Erstellung des Konzepts sind die im Bereich der Drogenhilfe handelnden Akteure einzubinden.
2. Das Konzept wird dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt. Begründung: Seit dem 1.Okrober 2010 ist die medizinische Behandlung schwerst Opiatabhängiger mit Diamorphin zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen möglich.
Die Erfahrungen und Ergebnisse des bundesdeutschen Modellprojekts in verschiedenen Städten haben gezeigt, dass es eine statistisch signifikante Überlegenheit der Heroin- gegenüber der Methadonbehandlung für schwerstkranke Heroinabhängige gibt. Das gilt insbesondere für die gesundheitliche und soziale Stabilisierung der Betroffenen.
In einer Vorlage aus November 2010 hatte die Verwaltung von einer Umsetzung des Gesetzes zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung in Dortmund abgeraten. Hintergrund waren vor allem die Kosten für die damaligen notwendigen baulichen Voraussetzungen sowie für die personellen Anforderungen (Investitionskosten in Höhe von ca. 700.000 Euro sowie ein jährlicher Zuschuss von 500.000 Euro). Angesichts dieser Rahmenbedingungen sei eine kostendeckende Behandlung mit Diamorphin zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen nicht realisierbar. Die AIDS-Hilfe sowie der Verein der substituierenden Ärzte hatten damals ihre grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, das Diamorphinprojekt in Dortmund zu realisieren.
Inzwischen haben sich die Voraussetzungen für die diamorphingestützte Behandlung geändert. Der gemeinsame Bundesausschuss hat im Januar 2013 die Änderung der entsprechenden Richtlinie „Methoden vertragsärztlicher Versorgung“ beschlossen. Die neuen Regelungen sehen insbesondere Erleichterungen bei den räumlichen und personellen Anforderungen vor. Nicht mehr erforderlich ist künftig die Anwesenheit von Ärzten im Umfang von drei Vollzeitstellen pro Einrichtung. Stattdessen ist inzwischen nur noch eine angemessene Anzahl von Arztstellen und qualifizierten nichtärztlichen Stellen vorgeschrieben, die innerhalb eines zwölfstündigen Zeitraums während der Vergabezeiten und Nachbeobachtung anwesend und darüber hinaus per Rufbereitschaft erreichbar sein müssen. Zudem wird die strikte räumliche Trennung von Warte-, Ausgabe- und Überwachungsbereich aufgehoben.
Verbunden mit diesen - auch finanziellen - Erleichterungen ist die Hoffnung, dass sich weitere Einrichtungen der Behandlung von Schwerstopiatabhängigen mit Diamorphin annehmen und noch mehr Patienten, die diese Behandlung brauchen, versorgt werden können. Durch die veränderten Rahmenbedingungen sind die 2010 von der Verwaltung aufgeführten nicht Kosten mehr aktuell, sie dürften sich erheblich reduziert haben. In Dortmund befinden sich weit über 1000 Menschen in der Methadonsubstitution. Auf Grundlage der vorhandenen Studien sowie der Erfahrungen in anderen Städten ist davon auszugehen, dass sich sowohl die gesundheitliche als auch die psychosoziale Situation derjenigen Schwerstabhängigen verbessern wird, die von den momentanen Angeboten nicht erreicht werden bzw. die statt an der Methadonsubstitution an einer Versorgung mit Diamorphin teilnehmen können. Neben der Verbesserung des Gesundheitszustandes betrifft das insbesondere die Beendigung des Konsums von Straßenheroin und anderen Suchtmitteln, die Vergrößerung der Distanz zur Drogenszene, die Stabilisierung der sozialen und finanziellen Situation sowie die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Zusätzlich ist damit zu rechnen, dass die Beschaffungskriminalität zurückgeht.