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Thema:  Kultur + Sport

Art: Antrag

DFB-Fußballmuseum

Bündnis 90/Die Grünen bitten in Ergänzung unserer Fragen vom 24.10.2012 (DS-Nr. 08260-12) die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragenkomplexe. Sollten nichtöffentliche Belange berührt sein, stimmen wir einer Behandlung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu.

Hintergrund Fragenkomplex 1:

Die Bundesrepublik Deutschland beantragte aus Gründen der Rechtssicherheit am 29.04.2010 eine Notifizierung (N 158/2010) bei der EUKommission für den Bau des Deutschen Fußballmuseums. Empfänger der Maßnahmen war die Stiftung DFB Fußballmuseum gGmbH, an der die Stadt Dortmund und der Deutsche Fußballbund (DFB) zu gleichen Teilen beteiligt sind. Die EU-Kommission erklärte mit Schreiben vom 21.09.2010 die Maßnahmen zum Fußballmuseum als mit dem Binnenmarkt vereinbar. Diese Maßnahme war allerdings bis zum 31.12.2013 befristet.

1.1. Wurde von der Stadt Dortmund oder von Dritten fristgerecht ein weiterer Antrag bei der Kommission Wettbewerb in Brüssel gestellt?

1.2. Wenn ja, wann wurde der Antrag gestellt und wurde seitens der EU-Kommission bereits eine Entscheidung getroffen?

1.3. Wenn kein Antrag gestellt wurde: Welche Konsequenzen kann diese Unterlassung für die Stadt Dortmund haben?

Hintergrund Fragenkomplex 2:

Der Konsortialvertrag zwischen der Stadt Dortmund und dem Deutschen Fußballbund vom 01.09.2009 enthält den Passus: „Die Partner sind sich einig, dass sämtliche Verpflichtungen der Stadt Dortmund, die Leistungen mit Beihilfecharakter haben, erst und nur dann erfüllt werden dürfen, wenn von der EU-Kommission im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens genehmigt oder von ihr als nicht genehmigungspflichtig beurteilt worden sind.“

Der Antrag zur Genehmigung der Maßnahmen für das Fußballmuseum wurde am 29.04.2010 gestellt. Weit vor diesem Termin ging die Stadt Dortmund Verpflichtungen zu Gunsten des Fußballmuseums ein, die von der o.g. Notifizierung betroffen waren. Hierbei flossen entsprechende Finanzmittel, u.a. in die Kapitalrücklage.

2.1. Wie vertragen sich diese Aktionen mit den Verpflichtungen des Artikels 108 Absatz 3 (Stillhalteverpflichtung) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)?

2.2. Ist der Passus im Konsortialvertrag mit dem Artikel § 108 Absatz 3 AEUV vereinbar?

Hintergrund Frage 3:

Nach Angaben der Stadt Dortmund, des Landes NRW und des DFB bzw. der Genehmigung der EU-Kommission vom 21.09.2010 sollte das Fußballmuseum 29,882 Mio. € kosten. Der Anteil der Stadt Dortmund in Höhe von 3,232 Mio. € beinhaltet gemäß dieser Genehmigung folgende Maßnahmen:

- unentgeltliche Gestellung des Grundstücks in Form eines Erbbaurechts - Kosten des Architekturwettbewerbs

- Übernahme von Sach- und Personalkosten von mind. 130.000 € pro Jahr (s. 2. Verbindliche Verpflichtungserklärung der Stadt Dortmund vom April 2009)

Nicht enthalten, dem Rat der Stadt Dortmund als Risiken bekannt, aber als derzeit nicht bezifferbar, gelten die folgenden Maßnahmen:

- Garantie von Sponsoreneinnahmen bzw. die Übernahme fehlender Werbeeinnahmen durch die Stadt Dortmund

- Übernahme von Defiziten der Betreibergesellschaft - dauerhafte Verlegung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB).

Nach den Ratsvorlagen ist die Stadt Dortmund an den Bau- und Baunebenkosten nicht beteiligt, wird aber möglicherweise weitere Aufwendungen übernehmen müssen, die neben den laufenden Kosten von 2,9 Mio. € für die Stiftung anfallen. Hierzu zählen:

- Übernahme verwaltungstechnischer und organisatorischer Leistungen, Sach- und Personalkosten auf Basis der von der Stadt anerkannten Deckungsbeitragsrechnung vom 02.02.2009

- zusätzliche Flächenbereitstellung von mindestens 50 Parkplätzen

- Verpflichtung zur Kostenreduzierung im Bereich der unmittelbaren Restaurierung und Lagerung der Exponate, sodass die Stiftung diesbezüglich weder Personal noch Räume vorhalten muss

- Erschließung und Herrichtung des Grundstücks und aller Nebenkosten (Energie, Abwasser, Einmessung, Straßenbau Wallring u.ä.) - Grunderwerbsteuern für das Erbbaurecht

- Ankauf von spezifischen Exponaten und anschließende Übertragung der Werke an die Stiftung

3. Innerhalb welcher max. Spanne bewegen sich die zusätzlichen Kosten für die Stadt Dortmund?

Hintergrund Fragenkomplex 4:

Grundsätzlich bestand die Option, das Fußballmuseum umsatzsteuerlich als Museum oder als normalen Geschäftsbetrieb einzustufen. Bei Einstufung als Museum sind die späteren Einnahmen der Stiftung steuerfrei. Dafür fällt aber der Vorsteuerabzug weg. Die Bundesrepublik Deutschland hat am 29.04.2010 den Antrag zwecks Genehmigung der Maßnahmen für das Fußballmuseum in einer Höhe von 26,4 Mio. € gestellt. Während der Prüfphase in Brüssel sind die kalkulierten Baukosten deutlich angestiegen. Am 09.02.2011 meldete dpa mit Bezug auf die Aussage von Herr Manuel Neunkichner, Geschäftsführer der Stiftung DFB Museum, das Budget des Fußballmuseums in Dortmund werde um rund 10 Mio. € erhöht. Diese Summe finanziert weder der DFB noch die öffentliche Hand, sondern ein Dritter.

4.1. Wurde das Fußballmuseum letztlich als Museum oder als normaler Geschäftsbetrieb eingestuft und welche Konsequenzen hat diese Einstufung?

4.2: Wer beteiligt sich neben dem DFB und der öffentlichen Hand in welcher Höhe an den gestiegenen Baukosten?

4.3. Mit welchen Baukosten (brutto netto) wird seitens der Stiftung aktuell kalkuliert? 4.4. Wurden die dargestellten Mehrkosten der EU-Kommission gemeldet? 4.5. Wie sollen eventuell auftretende weitere Mehrkosten finanziert werden?

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