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Thema:  Stadt + Rat

Art: Antrag

Deutscher Evangelischer Kirchentag in Dortmund 2019

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des vorliegenden Antrags:

1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften begrüßt ausdrücklich die Absicht der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD), den 37. Deutschen Evangelischen Kirchentag 2019 in Dortmund auszurichten. Gastgeber einer solchen Veranstaltung zu sein, bietet für Dortmund die Chance, sich als tolerante, vielfältige und diskussionsfreudige Stadt zu präsentieren.

2. Der Ausschuss stellt jedoch fest, dass die Vorlage der Verwaltung sowie die vorliegenden Rahmenbedingungen für einen Evangelischen Kirchentag viele Fragen offen lassen. Das betrifft insbesondere die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation muss der Umfang der städtischen Zuwendungen sorgfältig bedacht werden.

3. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass deshalb eine Beschlussfassung derzeit nicht möglich ist. Die Vorlage wird deshalb in die Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften im August sowie des Rates im September 2015 geschoben.

4. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zu diesem Zeitpunkt eine Berechnung der zu erwartenden Gesamtkosten des Kirchentags für den städtischen Haushalt einschließlich aller Zuschüsse und Aufwendungen auch bei den städtischen Tochtergesellschaften vorzulegen. Dazu gehören die in den Rahmenbedingungen aufgelisteten Einzelposten zur Vorbereitung und Umsetzung des Kirchentages wie u. a. die kostenfreie Überlassung von Schulen zur Unterbringung von Teilnehmer*innen, die Mitarbeit von städtischen Behörden, die Herstellung der notwendigen Infrastruktur, die kostenfreie oder kostengünstige Erbringung städtischer Infrastrukturleistungen, die Öffnung der Museen sowie die Sachleistungen durch Dritte (DSW 21, DEW 21, Westfalenhallen).

5. Die Verwaltung wird gebeten, Schlussrechnungen bzw. Erfahrungen aus den Städten der drei Evangelischen Kirchentage in Dresden, Hamburg und Stuttgart vorzulegen. Dabei ist insbesondere darzustellen, welche kommunalen Zuschüsse vereinbart wurden sowie welche Kosten den jeweiligen Städten für welche Leistungen entstanden sind.

6. Die Verwaltung wird aufgefordert, darzulegen, wie die geplanten städtischen Zuschüsse zum Evangelischen Kirchentag gegenfinanziert werden sollen.

7. Die Verwaltung wird gebeten, den zu erwartenden wirtschaftlichen Gewinn für den Haushalt und die Stadt Dortmund aufzuschlüsseln und zu beziffern.

8. Die Verwaltung wird außerdem gebeten, bis zur nächsten AFBL-Sitzung die folgenden Fragen zu beantworten:

a) Wie ist der geplante städtische Finanzierungsanteil in Höhe von 2,7 Millionen Euro zustande gekommen und wie setzt sich dieser Anteil zusammen?

b) Welche Gespräche bzw. Verhandlungen mit der Evangelischen Kirche Deutschlands hat es hinsichtlich des geplanten städtischen Anteils von 2,7 Millionen Euro bisher gegeben?

c) Welche für die geplanten Großgottesdienste (Schlussgottesdienste) geeigneten Plätze mit einem Fassungsvermögen für rund 100.000 Menschen nebst Großbühne stehen in Dortmund zur Verfügung?

Begründung: Erfolgt mündlich.

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