Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags.
Die Verwaltung wird aufgefordert, Unternehmen und Einrichtungen, insbesondere Gastronomiebetriebe, Cafes und Restaurants mit geeigneten Maßnahmen darauf hinzuweisen, dass bei der aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen notwendigen Registrierung von Gästen die Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten werden müssen.
Begründung:
Nach den Corona-bedingten Schließungen kehrt das öffentliche Leben langsam wieder zurück, immer mehr Unternehmen und Einrichtungen dürfen öffnen. Das ist zu begrüßen, auch wenn der Betrieb nach wie vor nachhaltig durch die Schutzmaßnehmen erschwert wird. Um Infektionsketten und Ausbrüche von SARS-CoV-2 (Covid-19) schnellst möglich zu erkennen und einzugrenzen, müssen etwa Frisöre, Kosmetikstudios, aber auch Gaststätten und Cafés die Besuche ihrer Gäste oder Kund*innen dokumentieren. Die Erfahrungen seit der schrittweisen Öffnung zeigen, dass es dabei immer wieder zu Problemen mit dem Datenschutz kommt, die zum größten Teil auf die ungewöhnliche Situation zurückzuführen sind. So liegen Registrierungslisten teilweise offen aus, können eingesehen oder sogar gefilmt werden. Dabei müssen sich Infektionsschutz und Datenschutz nicht im Weg stehen. Beides ist wichtig.