Die GRÜNEN drängen darauf, dass das neue VRR-Sozialticket ab dem 1. Januar des nächsten Jahres allen Anspruchsberechtigten in Dortmund zur Verfügung steht. In einem Antrag an den Sozialausschuss und den Rat wird die Verwaltung aufgefordert, dies sicher zu stellen und die dafür notwendigen Maßnahmen vorzunehmen.
Ulrich Langhorst, Fraktionssprecher der GRÜNEN: „Wenn zum 1. Januar 2013 endlich auch in Dortmund das VRR-Sozialticket eingeführt wird, müssen es alle Anspruchsberechtigten auch ohne Verzögerung bekommen können. Das scheint im Moment noch nicht geregelt zu sein. Während die Kunden des momentanen Dortmunder Sozialtickets ab dem 1.1.2013 automatisch das neue VVR-Ticket erhalten sollen, gibt es für Neukunden anscheinend Probleme bei der Ausstellung der notwendigen Berechtigungen. Die Verwaltung muss dafür Sorge tragen, dass diese Probleme schnellstmöglich behoben werden – auch in Absprache mit dem Jobcenter. Wir wollen, dass die Verbesserungen des VRR-Tickets von allen Anspruchsberechtigten von Beginn an genutzt werden können.“
Das Sozialticket des VRR ersetzt das bisherige Dortmunder Sozialticket. Nachdem SPD und CDU im Rat das VRR-Ticket bisher blockiert haben, kommen die Verbesserungen des Tickets – wenn auch spät – nun endlich auch allen Dortmunder Anspruchsberechtigten zu gute. Das VRR-Ticket ist mit 29,90 Euro nicht nur preiswerter, es hat auch keine zeitliche Nutzungsbeschränkung, sondern ist rund um die Uhr nutzbar. Anspruchsberechtigt sind EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II), EmpfängerInnen von Sozialhilfe (SGB XII), EmpfängerInnen von Wohngeld nach WoGG, Leistungsberechtigte nach SGB VIII, Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Leistungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz. Damit ist die Gruppe der Anspruchsberechtigten identisch mit dem Berechtigtenkreis des bisherigen Dortmunder Sozialtickets.
Ulrich Langhorst: „Die Einführung des ehemaligen 15-Euro-Sozialtickets gelang damals in nur vier Wochen. Es sollte deshalb möglich sein, die problemlose Einbeziehung von Neukunden des VRR-Tickets zum 1.1.2013 zu organisieren. Bei allen Verbesserungen des neuen Tickets muss es ein weiteres Ziel der nächsten Jahre sein, einen Ticketpreis zu errei-chen, der eindeutig näher an den im momentanen SGB-II-Regelsatz enthaltenen Summen zur Nutzung des ÖPNV liegt.“