Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Empfehlung des folgenden Ergänzungsantrags.
Die Stadt Dortmund verpflichtet sich im Zusammenhang mit ihrem Beitritt zur Charta auch zur Umsetzung der folgenden Maßnahmen (Ergänzung Seite 5 der Anlage):
Bis 2025 sondieren wir den Markt für alle von uns beschafften Produkte in den sensiblen Produktgruppen hinsichtlich ihrer Umstellung auf eine faire öffentliche Beschaffung und greifen dabei auf die Erfahrung anderer Kommunen zurück. Es werden Empfehlungen erarbeitet, ob die Ausschreibung/Beschaffung der Produkte zwingend nach bestimmten fairen Kriterien erfolgen sollte oder inwiefern welche fairen Kriterien ein Zuschlagskriterium darstellen sollten.
Bis 2025 erstellen bzw. verändern wir unsere Vergaberichtlinien/-vorschriften (z.B. Dienstanweisungen) sowie Vergabehandbücher derart, dass die Beschaffung von Gütern in den sensiblen Produktgruppen im Sinne einer fairen Beschaffung durchgeführt werden kann. Diese kommunizieren wir im Kompass Nachhaltigkeit.
Bis 2025 prüfen wir mit anderen Kommunen in der Fairen Metropole Ruhr, ob für bestimmte Produktgruppen der Aufbau eines interkommunalen Beschaffungsverbundes mit der Zielsetzung einer fairen öffentlichen Beschaffung sinnvoll sein kann.