„Das neue Bürokratieabbaugesetz II ist seit dem 01.November in Kraft und schafft das Widerspruchsverfahren für fast alle Bescheide im Behördenverkehr mit dem Land und den Kommunen ab. Das ist eine unzumutbare Verringerung des Rechtsschutzes für die Bürgerinnen und Bürger, die wir in Dortmund nicht mittragen.