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Thema:  Stadt + Rat

Art:  Antrag

BürgerInnenfonds

Mit dem Ziel, bürgerschaftliches Engagement für Zukunftsinvestitionen
⦁    in bezahlbaren Wohnraum
⦁    in regenerative und nachhaltige Energie und Klimaschutz
⦁    in die Stärkung des ÖPNV
zu mobilisieren, hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) in seiner Sitzung am 16. September 2021 den folgenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU in folgender Fassung beschlossen (Drucksache Nr. 21462-E1):

  1. Der AFBL beauftragt die Verwaltung, dem AFBL zu seiner Sitzung am 12.11.2021 Konzepte für einen DortmundFonds oder ein vergleichbares Finanzierungsinstrument vorzulegen. Die Konzepte sollen auf der einen Seite zusätzliche finanzielle Mittel für nachhaltige öffentliche Investitionen mobilisieren und auf der anderen Seite den in Dortmund lebenden Menschen die Möglichkeit einer nachhaltigen und sicheren Geldanlage bieten.
  2. Es sollen grundsätzlich drei Modelle, passend für die jeweilige Zielsetzung, entwickelt werden:

a)    ein Beteiligungs-/Investitionsmodell zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum und
b)    ein Beteiligungs-/Investitionsmodell zur Förderung regenerativer und nachhaltiger Energie- und Klimaschutzmaßnahmen und
c)    ein Beteiligungsmodell zur Förderung von Investitionen im Bereich des ÖPNV.

3.    Die Einbindung weiterer städtischer Töchter und Beteiligungen als Partner für entsprechende Investitionsmodelle soll geprüft werden (DSW, DSG, DEW etc.).

4.    Das Konzept soll Ausführungen zu den Realisierungsparametern und rechtlichen Rahmenbedingungen enthalten. Die Sparkasse Dortmund als möglicher Begeber des DortmundFonds oder ein vergleichbares Finanzierungsinstrument ist mit Blick auf finanzielle Fragestellungen an der Erarbeitung des Konzepts zu beteiligen. Entsprechende Handlungsansätze aus anderen Städten (z.B. München) können bei der Konzepterstellung als Orientierungsrahmen helfen.

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU bitten die Stadtkämmerei sowie die Beteiligungsverwaltung bis zur nächsten Sitzung des AFBL am 5. Mai 2022 um eine schriftliche Stellungnahme zum Stand der Beschlussausführung.
Es wird dabei um eine differenzierte Stellungnahme zu den einzelnen Beschlussanliegen gebeten, d. h. erwartet wird insbesondere eine gründliche Bewertung denkbarer bürgerschaftlicher Finanzierungsmodelle zur Förderung von Investitionen in bezahlbaren Wohnraum, erneuerbare Energien und Klimaschutz und ÖPNV.
Und zwar sowohl
1.    aus Sicht der Stadtkämmerei mit Blick auf den Kernhaushalt der Stadt als auch
2.    aus der Sicht der Beteiligungsverwaltung mit Blick auf die Erschließung von zusätzlichen, bürgerschaftlichen Finanzierungsquellen für die städtischen Unternehmen.

 

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