Zu Meldungen, wonach Leistungen des Bildungs-und Teilhabepakets an Dortmunder SchülerInnen von Gesamtschulen vorbei gehen, erklären der Bundestagsabgeordnete und sozialpolitische Sprecher der Grünen, Markus Kurth, und Ulrich Langhorst, Mitglied des Dortmunder Sozialausschusses:
Keine Leistung des Bildungspakets wird so selten in Anspruch genommen wie die Lernförderung. Nur 4 Prozent der Kinder aus Hartz 4-Haushalten erhalten Nachhilfeunterricht. In Dortmund gab es bei 30.000 anspruchsberechtigten Kindern bisher nur 1.600 Anträge auf die Finanzierung von Lernförderung. Davon wurden auch noch 800 Anträge abgelehnt.
Es mutet zynisch an, wenn Frau von der Leyen dies mit den guten schulischen Leistungen der bedürftigen Kinder begründet. Die geringe Inanspruchnahme hat andere Gründe. So muss aufgrund der Bestimmungen die Lernförderung angemessen, geeignet und zusätzlich sein, um wesentliche Lernziele zu erreichen. Vier unklare Bedingungen, die in der Praxis dazu führen, dass Nachhilfe einfach nicht bewilligt wird.
Es macht sozial- und bildungspolitisch keinen Sinn, wenn Kinder erst dann Lernförderung erhalten, wenn ihre Versetzung gefährdet ist. Diese starre Regelung führt außerdem zu einem Ausschluss von anspruchsberechtigten Kindern, die auf Grund schulrechtlicher Bestimmungen überhaupt nicht sitzen bleiben können. Davon betroffen sind insbesondere Kinder, die Gesamtschulen besuchen. Denn dort gibt es bis zur 9. Klasse kein Sitzenbleiben. Gerade diese Kinder benötigen aber häufig eine viel frühzeitigere Förderung.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung ist aufgefordert, diesen Unsinn zu beheben und eine echte Lernförderung zu ermöglichen, die entsprechend der individuellen Potenziale der Kinder nachhaltig deren Bildungszugang verbessert.
Die Ratsfraktion der GRÜNEN wird den Ausschluss der betroffenen Kinder von der Lernförderung im nächsten Sozialausschuss thematisieren.
Wie darüber hinaus eine echte sozio-kulturelle Existenzsicherung für Kinder aussieht, hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen unlängst in einem Antrag dargelegt (Drucksachennummer 17/8149). Wir setzen uns dafür ein, den Anspruch auf Bildung und Teilhabe gleichermaßen durch einen höheren Kinderregelsatz sowie durch Infrastrukturinvestitionen in Kitas und Schulen zu verwirklichen.