Die GRÜNEN im Rat begrüßen, dass die Bundesregierung nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichtes den Kommunen in NRW 70 Millionen Euro aus vorenthaltenen Mitteln des Bildungs- und Teilhabegesetzes (BuT) zurückzahlen muss. Nach den bisherigen Aussagen der Verwaltung handelt es sich dabei für Dortmund um eine Summe von 4,3 Millionen Euro.
Ulrich Langhorst, Fraktionssprecher der GRÜNEN: „Das Urteil ist eine klare Niederlage für den Bund und ein klarer Erfolg der Klage des Landes, die stellvertretend für die Kommunen geführt worden ist. Das Einbehalten der nicht ausgegebenen Mittel für das Bildungs- und Teilhabepaket im Jahr 2012 war nicht rechtens. Diese Gelder müssen nun schnellstmöglich von Berlin zurück nach Dortmund fließen. Der Kämmerer hat in der Beantwortung unserer Anfrage im letzten November mitgeteilt, dass es sich dabei nach Berechnungen des Sozialamtes um rund 4,3 Millionen Euro handelt. Diese Gelder können nun helfen, um zum Beispiel die Finanzierung der vor kurzem beschlossenen Verlängerung der 81 Stellen der Schulsozialarbeit bis 2017 sicherzustellen.“
Um den Kommunen Geld für das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zur Verfügung zu stellen, hatte der Bund seine Zuschüsse an die Städte an anderer Stelle (Kosten der Unterkunft der ALG-II-EmpfängerInnen) erhöht. In vielen Kommunen konnten diese Gelder im Jahr 2012 aufgrund der knappen zeitlichen Vorläufe allerdings nicht in vollem Umfang ausgegeben werden. Die Bundesregierung hatte daraufhin die Zuschüsse für die Kosten der Unterkunft um die nicht verbrauchten Gelder wieder reduziert. Das Bundesozialgericht hat nun in seinem Urteil vom 10. März festgestellt, dass diese Reduzierung nicht rechtmäßig war.
Ulrich Langhorst: „Auf gut Deutsch: Wir bekommen das Geld zurück. Wir werden deshalb per Dringlichkeit im Finanzausschuss in der kommenden Woche eine Anfrage zu den konkreten Auswirkungen des Urteils für den Haushalt der Stadt einbringen und nach den Spielräumen zur Verwendung der Gelder fragen.“
