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Thema:  Soziales

Art: Bitte um Stellungnahme

Bildungs- und Teilhabegesetz

Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung, unter dem o.g. TOP in der Sitzung des Ausschusses die zurzeit absehbaren Auswirkungen aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. März zu den Pauschalzahlungen des Bundes für das Bildungsund Teilhabepaket zu erläutern. Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Mit welcher Rückzahlung rechnet die Verwaltung aktuell für Dortmund?

2. Wann wird nach momentanem Stand diese Rückzahlung verfügbar sein?

3. Welche rechtlichen Spielräume zur Verwendung der Rückzahlung der BuT-Mittel sieht die Verwaltung?

Begründung: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte im April 2014 die Rückzahlung der in 2012 nicht ausgegeben Gelder der Kommunen für das Bildungs- und Teilhabepaket gefordert und diesen Betrag bei den laufenden Bundesbeteiligungen an den Kosten der Unterkunft für SGB-II-Empfänger*innen gekürzt. Auf eine Anfrage der GRÜNEN Fraktion hatte der Kämmerer im Oktober 2014 mitgeteilt, dass die Kürzung für Dortmund bei rund 4,5 Millionen Euro liegt. Gegen diese Verfahrensweise hatte unter anderem das Land NRW stellvertretend für die Kommunen geklagt. Das Bundesozialgericht hat am 10. März dieser Klage Recht gegeben. Damit muss der Bund die einbehaltenen Gelder an die Kommunen zurückzahlen.

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