Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
- Der Schulausschuss bittet das Schulministerium NRW, finanzielle Mittel und rechtliche Rahmenbedingungen für zusätzliches Personal, das in Kooperation und Absprache mit den an den Schulen beschäftigten Lehrkräften, Bildungsangebote in Teilgruppen von Klassen durchführen kann, kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Dabei könnten z. B. Lehramtsstudierende die pädagogische Arbeit an den Schulen zu unterstützen.
- Wenn das nötige Personal zum Teilen von Lerngruppen zur Verfügung gestellt wird, bittet der Ausschuss das Schulministerium NRW, zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts organisatorische, haftungsrechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen für die Nutzung leerstehender Räume zu schaffen. So können Lerngruppen geteilt und Abstände zur Einhaltung des Infektionsschutzes im Rahmen der Corona-Pandemie eingehalten werden. In Kooperation mit den Kommunen können dann leerstehende Räumlichkeiten für den Unterricht von Teilgruppen zur Verfügung gestellt werden.
- Solange das Land in den Bereichen Personal und Räumlichkeiten nicht nötigen Voraussetzungen für kleinere Lerngruppen, die auf mehrere Räume verteilt lernen, geschaffen hat, müssen Wechsel- und Hybridmodelle auf das aktuell praktizierte Distanzlernen folgen. Damit können einerseits für die Schüler*innen wieder sinnvollere Lernsituationen als das Distanzlernen ermöglicht und andererseits das Infektionsrisiko in Schulen verringert werden.
Begründung:
Phasen des Distanzlernens müssen so kurz wie möglich gehalten werden. Diese oben genannten Maßnahmen können ein Beitrag dazu sein, schneller zum Präsenzunterricht – zumindest für einzelnen Klassenstufen – zurückzukehren. Bereits im Frühjahr 2020 ist in den Diskussionen um Schulbetrieb während der Corona-Pandemie die Idee entstanden, mit mehr Räumen und mehr Personal, das kurzfristig zur Verfügung gestellt wird, Lerngruppen verkleinern zu können. So können Abstände besser eingehalten und mögliche Infektionsketten konsequenter unterbrochen werden.
Die Realisierung individueller Lösungen einzelner Kommunen zur Verkleinerung von Lerngruppen wurden - wie das Beispiel Solingen im November 2020 zeigt - vom Landesministerium unterbunden. Daher brauchen Kommunen nun vom Land NRW als oberste Schulaufsichtsbehörde die Rückendeckung für Maßnahmen wie das Aufteilen von Lerngruppen auf mehr Räume sowie als Dienstherr die Einstellung von Personal. Kommunen können das im Alleingang nicht realisieren.