Die Verwaltung wird gebeten, unter dem o.g. Punkt einen Sachstand zur Verwendung der aktuellen Bundesmittel zum U3-Ausbau zu geben. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Sind die für Dortmund vorgesehenen Mittel bereits beantragt worden?
2) Wenn Nein: Wie sieht der Zeitplan für das Beantragungsverfahren aus?
3) Für welche konkreten Maßnahmen werden die Bundesmittel verwendet?
Begründung:
Von dem 2008 gebildeten Sondervermögen des Bundes in Höhe von 482 Millionen Euro sind noch 75 Millionen Euro übrig. An der Verteilung dieser ungebundenen Bundesmittel werden alle Jugendämter partizipieren. Sie können ab sofort auf Antrag der örtlichen Jugendämter von den Landesjugendämtern ausgeschüttet werden. Auf Dortmund entfallen dabei 2.432.534 Euro für den Ausbau der U3-Betreuung. Das jeweilige Jugendamt entscheidet eigenverantwortlich, welche Maßnahmen gefördert werden sollen und teilt den Landesjugendämtern mit, ob bereits gestellte Anträge Berück-sichtigung finden sollen oder ob neue Anträge gestellt werden. Zur Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens können auch Anträge auf Ausnahme zum vorzeitigen Maßnahmebeginn bewilligt werden. Reservierte Mittel, die nicht bis zum 30. Juni 2012 beantragt worden sind, werden neu vergeben.