1) Die vorgeschlagene Kostendeckung aus der Finanzstelle „Anlagevermögen für alle Kindertageseinrichtungen“ wird abgelehnt
2) Die Verwaltung wird aufgefordert, eine andere Kostendeckung im Haushalt außerhalb der Bereiche Kinder, Jugend und Schule zu suchen.
3) Noch vorhandene Haushaltsmittel der Finanzstelle „Anlagevermögen für alle Kindertageseinrichtungen“ werden im Rahmen von Verpflichtungsermächtigungen in das nächste Haushaltsjahr übertragen.
Begründung:
Vor dem Hintergrund des von AKJF und Rat beschlossenen Grundsatzes „Vorrang für Kinder, Jugend und Bildung“ sowie der Notwendigkeit zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und der weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen sollen vorhandene Mittel in den entsprechenden Bereichen verplant und verausgabt werden.