1) Ausgleichszahlungen des Landes zum beitragsfreien dritten Kindergartenjahr, die über die tatsächlichen Beitragsausfälle hinausgehen, fließen nicht in den allgemeinen Haushalt, sondern werden vollständig im Bereich der Kindertagesbetreuung eingesetzt.
2) Eine Entscheidung über die Verwendung dieser Mittel im Bereich der Kindertagesbetreuung fällt abschließend im Rahmen der Haushaltsberatungen.
3) Die Verwaltung wird aufgefordert, für diese Beratungen die folgenden Fragen zu beantworten bzw. Sachverhalte darzustellen:
- Auf welche Summe belaufen sich die Ausgleichszahlungen des Landes, die über die tatsächlichen Beitragsausfälle hinausgehen?
- Sind die zusätzlichen Ausgleichszahlungen des Landes ein einmaliger Effekt oder ist damit jährlich zu rechnen?
- Wie stellt sich der Sachverhalt der Beitragsbefreiung vor dem Hintergrund der Dortmunder Satzung für Familien mit mehreren Kindern dar?
Die Verwaltung wird gebeten, mehrere Fallbeispiele aufzuzeigen.
- Welche Summe ist insgesamt notwendig, um Geschwisterkinder, die sich nicht im beitragsfreien dritten Kindergartenjahr befinden, ebenfalls umgehend zu befreien?
- Welche Änderungen der momentanen Beitragssatzung sind dafür notwendig?
- Für welche anderen Verbesserungen im Bereich der Kindertagesbetreuung können die Mittel des Landes eingesetzt werden? Hier bitten wir vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel insbesondere um Prüfung und Darstellung der folgenden Möglichkeiten
- weitere zeitliche Ausweitung der Beitragsfreiheit
- Anhebung der Befreiungsgrenze für Elternbeiträge
- Verbesserung der qualitativen Ausstattung der vorhandenen Betreuungseinrichtungen
- Beschleunigung des Ausbaus der U3-Betreuung