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Thema:  Soziales

Begleitservice

Die Verwaltung wird gebeten, im Zuge der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien sowie dem behindertenpolitischen Netzwerke zeitnah einen schriftlichen Bericht zur „Einrichtung eines Begleitservice im ÖPNV für mobilitätseingeschränkte“ vorzulegen. Darin sind unter anderen folgende Aspekte einzubeziehen: 

Welche unterschiedlichen Begleitservice-Angebote existieren in anderen Städten, insbesondere in Großstädten im VRR?

Welchen Nutzer/innen stehen die jeweiligen Angebote zur Verfügung?

Handelt es sich um Tür-zu-Tür-Services? Wie werden dabei Mobilitätsketten gewährleistet? 

Für welche Zeiträume werden die Services angeboten? Mit wie vielen Personalstellen werden die jeweiligen Services betrieben?

In welchen Anstellungsverhältnissen wird das Personal vorgehalten? Wer ist der Anstellungsträger? Welche Qualifikationsanforderungen an das Personal gibt es?

In welchem Umfang sind die Services für die Nutzer/innen kostenpflichtig? Welche Kosten entstehen für die Service-Anbieter beziehungsweise die Bedarfsträgerin?

Ist beabsichtigt, bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans einen Begleitservice für mobilitätseingeschränkte Personen zu berücksichtigen? 

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