Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses unter dem o.g. Punkt einen Sachstandsbericht zur Beförderungspflicht von Elektroscootern (E-Scootern) zu geben. Dabei sollen insbesondere der Inhalt und die daraus resultierenden Konsequenzen des im März verabschiedeten bundeseinheitlichen Erlasses zur Beförderungspflicht von Elektroscootern (E-Scootern) in Linienbussen dargestellt sowie die folgenden Fragen beantwortet werden:
1. Welche Auswirkungen hat der Erlass auf die Beförderung von E-Scootern in Dortmund?
2. Sind der Verwaltung Verkehrsbetriebe in NRW bekannt, die eine Mitnahme von E-Scootern unter Einhaltung bestimmter Kriterien ermöglichen?
3. Wenn Ja: Welche Verkehrsbetriebe sind das? Aufgrund welcher Kriterien ermöglichen sie die Mitnahme?
Die Verwaltung wird gebeten, diesen Sachstandsbericht auch an das Behindertenpolitische Netzwerks weiterzuleiten.
Begründung: Der Sozialausschuss hat sich im Februar 2015 ausführlich mit dem Beförderungsverbot von ESoootern in Bussen und Bahnen beschäftigt. Dabei hat sich der Ausschuss sowohl einer Resolution des Landesbehindertenbeirates NRW angeschlossen, als auch klar gestellt, dass er sich schnelle und sozialverträgliche Lösungen für eine uneingeschränkte Mobilität im ÖPNV für die Betroffenen wünscht. Inzwischen ist ein bundeseinheitlicher Erlass zur Beförderungspflicht von E-Scootern in Linienbussen verabschiedet worden. Danach sollen die Beförderungspflicht bundesweit gelten und die bisher unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern zur Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen aufgehoben werden. Gleichzeitig gibt es Bedenken der Betroffenen und Behindertenverbände hinsichtlich des Erlasses, da er auch Einschränkungen mit sich bringt.