Angesichts des aktuellen Ratsbeschlusses, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, das erzielte Ergebnis des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder zeitgleich und in voller Höhe auf die Beamtinnen und Beamten des Landes NRW und damit auch auf die Kommunen zu übertragen, bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Mit welchem zahlungswirksamen Aufwand für 2013/2014 wäre bei Umsetzung des Ratsbeschlusses im Bereich Personalkosten zu rechnen?
2. Welche Aufwendungen würden dann für notwendige Rückstellungen für Pensionslasten und Versorgungsaufwendungen anfallen?
3. Wie sollen die entsprechenden Aufwendungen finanziert werden?
Begründung:
Im Haushaltsplan für 2013 wurden Tariferhöhungen für Beamte aller Besoldungsgruppen und Pensionsrückstellungen von jeweils 1,5 Prozent angesetzt. Mit der Umsetzung des im Mai 2013 im Rat gefassten Beschlusses kämen auf Dortmund zusätzliche Kosten zu. Auf Basis einer aktuellen Hochrechnung zum Stand 01.04.13 hätte die Übernahme der gestaffelten Besoldungserhöhung den Bereich der Zuführungsaufwendungen zur Pensionsrückstellung im Haushaltsjahr 2013 weniger als die im Haushalt eingeplante Besoldungsanpassung von 1,5 % für alle Besoldungsgruppen belastet, da der Anteil der Beamt( inn)en sowie Versorgungsempfänger/-innen in den Besoldungsgruppen ab A 11 höher ist, als in den Besoldungsgruppen bis A 10 (s. DS Nr. 09505-13-E1). Dementsprechend wäre bei einer Umsetzung des Tarifabschlusses ohne Staffelung von einer deutlich höheren Belastung auszugehen. Mit freundlichen Grüßen Bü