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Thema:  Soziales

Art: Bitte um Stellungnahme

Bankkonto für Jedermann

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über die Zahl von in Dortmund lebenden Bürgerinnen und Bürger ohne eigenes Girokonto?

2) Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über die Möglichkeit der in Dortmund lebenden Flüchtlinge, ein Girokonto zu eröffnen?

3) Wie wird in Dortmund die seit Januar diesen Jahres geltende Verordnung der Bundesfinanzaufsicht (Bafin) umgesetzt, nach der zu einer Kontoeröffnung eine Bestätigung der Ausländerbehörde reicht, in der die Identität des Antragstellers vermerkt ist?

4) Gibt es ähnlich wie in Duisburg eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadtverwaltung und Geldinstituten zur Einrichtung von Konten für Flüchtlinge?

5) Welche Notwendigkeiten sieht die Verwaltung, darüber hinaus mit kommunalen Vereinbarungen Kontoeröffnungen für Menschen ohne festen Wohnsitz, für AsylbewerberInnen und geduldete Menschen zu ermöglichen? 

Begründung:

Mit der so genannten „EU-Zahlungskontenrichtlinie“ aus September 2014 soll ein diskriminierungsfreier Zugang zur Eröffnung eines Bankkontos sichergestellt werden. Das EUParlament hat in seiner damaligen Stellungnahme klargestellt, dass damit auch Menschen ohne festen Wohnsitz, AsylbewerberInnen und geduldete Menschen Zugang zu einem Zahlungskonto erhalten sollen. Bis heute ist diese Zahlungskontenrichtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden. Insbesondere Flüchtlinge sind bei der Eröffnung eines Kontos vor Probleme gestellt: Das fängt bei Sprachbarrieren an, häufig sind auch die erforderlichen Ausweisdokumente bei der Flucht verloren gegangen. Ohne Bankkonto ist aber ihre Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben kaum möglich. Die Bundesfinanzaufsicht (Bafin) hat deshalb eine neue Verordnung beschlossen: Seit Januar reicht für die Kontoeröffnung die Bestätigung der Ausländerbehörde, in der die Identität des Antragstellers vermerkt ist. Ein eigenes Konto ist aus vielerlei Gründen notwendig: Gehälter werden in aller Regel auf Konten überwiesen. Privatrechtliche Verträge haben oft zur Voraussetzung, dass man ein Girokonto angeben kann, egal ob es um einen Mobilfunkanbieter, ein Fitnessstudio, eine Vereinsmitgliedschaft oder einen Einkauf im Internet geht. Auch das Anmieten einer Wohnung setzt oftmals ein Girokonto voraus. Auch erspartes Geld kann man nur anlegen, wenn man ein Konto hat. Die Integration scheitert damit oft schon am Bankschalter.

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