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GRÜNE Ratsfraktion
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Wissenswertes

Thema:  Kultur + Sport Integration + Teilhabe

Art:  Antrag

Bäderkonzept um Inklusionsaspekte ergänzen

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Beschlussvorlage 

Die Bewertung des Bestands (Anhang des Bäderleitplans) ignoriert Barrierefreiheit in ihrer Komplexität. Barrierefreiheit ist mehr als nur ein breiter Eingang mit einer Rampe oder eine barrierefreie Toilette. In der Vorlage taucht lediglich das Merkmal “behindertengerecht” auf, ohne darzustellen, in welcher Form. Stattdessen eröffnet die vorgeschlagene Machbarkeitsstudie der Verwaltung einen Weg, dass eines von nur drei barrierefreien Dortmunder Bädern – das Nordbad – dauerhaft geschlossen wird. Darüber hinaus ist das Nordbad sehr zentral und barrierefrei über die öffentlichen Verkehrsmittel und ohne fremde Hilfen (z.B. ohne manuell bedienbare Bus-Rampen) eigenständig erreichbar. Das BPN möge daher beschließen: 

Dem Rat der Stadt Dortmund wird der Erhalt und die Sanierung des Nordbads empfohlen. 

 

2. Beschlussvorlage 

Folgt man der Vorlage und dem Bäderleitplan, die die Verwaltung zugesandt hat, kommt man zum Schluss, Menschen mit Behinderungen gibt es in Dortmund nicht. In der Zielbeschreibung taucht das Thema nicht auf, dementsprechend findet es auch keine Beachtung in den weiteren Plänen der Verwaltung. Das BPN möge daher beschließen: 

Die Machbarkeitsstudie zur Realisierungsfähigkeit der in 1 und 3 genannten Varianten wird ergänzt um den Erhalt des Nordbads – auch um Prüfung auf baulich-technische und DIN-gerechte Barrierefreiheit sowie um Berücksichtigung von Sport von und für Menschen mit diversen Behinderungen. Folgende Gesichtspunkte sollen hierbei aufgegriffen werden: 

  • Erreichbarkeit des Bades mit öffentlichen Verkehrsmitteln – im besten Fall ohne fremde Hilfen wie manuelle Rampen bei Bussen, sondern durch direkte Anbindung ans Stadtbahnnetz mit ebenerdigem Zugang 
  • Zugang zum Bad durch feste Rampen – keine störanfälligen Lifts 
  • Ausgestaltung des Sanitär- und Umkleidebereichs 
  • Zugang ins Wasser

 

Begründung: 

Trotz der ermöglichten Beteiligung von Menschen mit Behinderungen im Beteiligungsprozess sowie der von diesen eingebrachten Bitten, Inklusion in allen Bereichen des Bäderkonzepts – und nicht nur am Beckenrand – zu berücksichtigen, findet sich im Bäderleitplan das Thema Barrierefreiheit und Inklusion nicht abgebildet.  

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